Finanzwesen
mit jährigen Zinsscheinen vom 1. Dezember 1914 bis einschließlich J. Juni 1924 und Zins—
scheinanweisungen für 1. Dezember 1924 ff.
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber, sind seitens des Gläubigers
unkündbar und werden nach Maßgabe des Schuldentilgungsplanes bis zum Jahre 1948
nach Wahl der Stadtgemeinde im Wege der Kündigung oder Verlosung oder des frei—
händigen Rückkaufs aus dem Verkehr gezogen. Kündigung und Verlosung sind bis 1. April
1924 ausgeschlossen. Die von 1915 bis 1923 fälligen Tilgungsbeträge werden angesammelt,
angeleat und im Jahre 1924 zur Schuldentilgung mitverwandt.
Der aufgestellte Schuldentilgungsplan vom 9. Juli 1914 über 12750 000 M mit
anfänglicher Tilgung von 19/20/0 und einer 34jährigen Tilgungszeit von 1915— 1948 wurde
durch Regierungsentschließung vom 28. Juli 1914 genehmigt.
Zu der Anlehensprogrammsumme vonn. . 40000 000 ⸗
kamen an Einnahmezuflüssen für 1910-1913 (einschließlich 30 94346 Einnahme—
rückstände“ —
Zusammen
3637 280 ,
43 637 280 Mä“
37027 313,
6 609 967 M
40 000 000
4250 000,
Verbraucht wurden bis Ende 1913. ..
Unverbrauchter Betrag Ende 1913 .
Im Jahre 1914 wurde die Programmsumme von
—erweitert unnnn.
Hierzu Einnahmezuflüsse der Jahre 1910-1914 (einschließlich 52527
Einnahmerückstände)
Zusammen
4108498
48 8358 4908 Aß
45 190 968
AIT———
Verbraucht wurden bis Ende 1914.. ..
Unverbrauchter Betrag Ende 1914 .
Dieser Betrag berechnet sich, wie folgt.
Durch Schuldaufnahme sind noch zu decken ..
Einnahmerückstände der Hauptrechnung. ..
„ Anlehensnebenrechnungen
Mehreinnahme 1914 4 Hauptrechnung
10 000 M
52 527,
... 33201076,
Zusammen 33853603 Mä
18068
3158 540 M
Auf die Gesamtverfügungssumme zzuzuu. 48 358 498 M
wurden an Krediten bis Ende 1914 eingewiesen. . — 55819 335 F
Es sind daher mehr eingewiesen. .........68860837
Uber den Stand des Generalkredits und die Verwendung der Mittel dieses Anlehens
geben die Nachweisungen S. 580 f. eingehenden Aufschluß.
Der angesammelte Tilgaunasfonds betrug Ende 19113. * 541 851
Ende 1914 —W— 865 801 M
Schulhausbau-Anlehen. Näheres über den Abschluß des Anlehens für 1911 ist
im Verwaltungsbericht 1911 S. 444 und 1912 S. 485 enthalten.
Durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 4. und 8. April 1918. welchen
die staatsaufsichtliche Genehmigung mit Regierungsentschließung vom 22. April 1913 erteilt
worden ist, wurde zur Ausführung von Schulhausbauten im Jahre 1913 die Aufnahme eines
dritten Teilbetrages von 1000 000 M von dem für die Jahre 1910/ 15 vorgesehenen Anlehen
bon 7000000 M genebmiat.
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