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zefürchten, daß die Kriegsereignisse den Besuch der Handelshochschulkurse stark beeinträch—
jgen würden.
Die städtischen Kollegien beschlossen daher am 2. und 6. Oktober 1914 auf Antrag
des Direktors und gemäß dem Beschluß des Verwaltungsrates, den Beginn der im Studien—
an vorgesehenen regelmäßigen Vorlesungen noch zu verschieben und nur eine Anzahl wissen—
chaftlicher Einzelvorträge zu veranstalten, welche die Bedeutung der Kriegsereignisse für
inser Kultur- und Wirtschaftsleben darstellen sollten. Die Vorträge, die im großen Rathaus—
aal vor einer zahlreichen Hörerschaft stattfanden, boten die seltene Gelegenheit, eine Anzahl
ührender Persönlichkeiten des deutschen Geisteslebens kennen zu lernen.
Vorgetragen wurde:
Donnerstag, den 29. Oktober 1914 von Geheimrat Rudolf Eucken, Professor an
der Universität Jena, über „Die weltgeschichtliche Bedeutung des deutschen Geistes“,
Donnerstag, den 5. November 1914 von Professor Franz Staudinger, Darmstadt,
iber „Kriegsursachen und Kriegsfolgen“,
Donnerstag, den 19. November 1914 von Professor Hanns Dorn, Direktor der
handelshochschulkurse Nürnberg, über „England und der britische Imperialismus“,
Freitag, den 27. November 1914 von Professor Werner Sombart, Handelshoch—
scchule Berlin, über „Krieg und Kapitalismus“,
Donnerstag, den 3. Dezember 1914 vom Präsidenten des Oberkonsistoriums Friedrich
Curtius, Straßburg i. E. über „Frankreich und Elsaß-Lothringen“,
Donnerstag, den 10. Dezember 1914 vom Geheimen Rat K. Th. von Eheberg,
Professor an der Universität Erlangen, über „Das Finanzproblem des Krieges“.
Der rege Besuch der Vorträge sowie zahlreiche Anfragen über den Beginn der
Handelshochschulkurse zeigten, daß trotz Fortdauer des Krieges die Stimmung in der Kauf—
nannschaft und in der Industrie einer baldigen Eröffnung der Handelshochschulkurse aünstig ist.
Die Kosten betrugen 1914: 7730 4.
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Satzung der Handelsbochschulkurse der Stadt Nürnberg.
(Genehmigt durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 27./81. März 1914 und durch Entschließung des
Kgl. Scaatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 13. Mai 1914, Nr. 11631.)
8 1. Die „Handelshochschulkurse der Stadt Nürnberg“ sind eine mit Unterstützung der Handelskammer
ins Leben gerufene Einrichtung der Stadtgemeinde Nürnberg.
Sie haben den Zweck, auf wirtschaftswissenschaftlicher Grundlage eine erweiterte und vertiefte Ausbildung
zu gewähren für die Erfüllung praktischer Berufsaufgaben in Handel und Industrie.
Daneben bieten sie auch Personen, die nicht in diesen Berufszweigen tätig sind, Gelegenheit zur
veiteren Ausbildung.
8 2. Die Stadtgemeinde Nürnberg trägt die Kosten der Handelshochschulkurse, soweit sie nicht durch
den Zuschuß der Handelskammer, durch etwaige Zuschüsse sonstiger zffentlicher oder anderer Körperschaften und
durch eigene Einnahmen gedeckt werden.
83. Organe der Handelshochschulkurse sind: der Verwaltungsrat, der Sachverständigen-Beirat, der Direktor.
8 4. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Körperschaften, die zu den Kosten
der Handelshochschulkurse beitragen.
Erster Vorsitzender ist der Oberbürgermeister. Der zweite und der dritte Vorsitzende wird vom Ver—
vwaltungsrat aus der Zahl der Mitglieder gewählt.
Mitglieder des Verwaltungsrates sind außer dem ersten Vorsitzenden:
der zweite Bürgermeister, 3 Vertreter des Kollegiums der Gemeindebevollmäch—
der Stadtschulrat, tigten der Stadt Nürnberg,
3 Vertreter des Stadtmagistrates, 3 Vertreter der Handelskammer Nürnberg,
der Direktor der Handelshochschulkurse.
Auf Antrag des Verwaltungsrates kann der Stadtmagistrat auch andere Körperschaften, die zu den
Kosten der Handelshochschulkurse beitragen. das Recht einräumen, einen oder mehrere Vertreter in den Ver—
waltungsrat abzuordnen.