Gewerbe- und Straßenpolizei
Es wurden Gebührenzettel ausgegeben: 1913 1914
zu 2, 3Z und 5 4. . 69927 63030
„6, 10 und 20 8 .— .101669 94 959
50 und 1 22069 21750
insgesamt. .193665 179739
An Platzgeldern für ständige Verkaufsplätze auf dem Haupt- und Obstmarkt sowie
auf den Nebenmärkten wurden vereinnahmt: 75807711 .
Von den außerhalb des Marktes Feilhaltenden sowie für die zu Markt gebrachten
gebührenpflichtigen Gegenstände, die nicht auf ständigen Verkaufsplätzen feilgehalten wurden
zingen an Platzgeldern 4286 3539 A ein, wofür 84728 170780 Zettel zu 5 3
abgegeben wurden.
Markthallen. Der Markt für Wildbret, Geißlein, lebendes und totes Geflügel
findet in der Markthalle am Trödelmarkt Nr. 3, der Markt für Fleisch einschließlich des
Dürrfleisches, Fleischwaren einschließlich aller Fleischspeisen, Blut, Eingeweide, für Fische jeder
Art und Krebse sowie für Lebensmittel aller Art in der Markthalle am Hauptmarkt
Nr. 1 statt.
Im übrigen dürfen die oben näher bezeichneten Lebensmittel auf offenem Markte
sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht feilgehalten werden.
a) Markthalle am Hauptmarkt Nr. 1. Von den 46 Verkaufsplätzen waren
3124 an Megger, Kuttler und Fischhändler vermietet.
An Mietzinsen für Verkaufsplätze brachte die Halle 3592 4033 ein.
b) Markthalle am Trödelmarkt Nr. 83. Die Halle enthält im Erdgeschoß
50, im Obergeschoß (Galerie) 88 Verkaufsplätze zu je 3,35 bis 4,75 qm. Davon waren
nietweise vergeben: im Erdgeschoß 49, gegen Tagesgebühr überlassen: im Erdgeschoß 1 und
im Obergeschoß 27125.
Die Zahl der Verkäufer, welche ständige Plätze inne hatten, war 2528, während
ungefähr 2500 /2 200 Personen Verkaufsplätze gegen Tagesgebühr zugewiesen erhielten.
An Gebühren gingen ein: für ständige Verkaufsplätze 2597 2617 A. für unständige
Verkaufspläte 8556885 M.
Marktwagen. Die gemeindlichen Kollegien haben am 18. und 22. April 1913 beschlossen,
an den Hauptmarkttagen jeweils von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags öffentliche Wagen
versuchsweise aufzustellen und zwar am Spitalplatz für den Obstgroßhandel in der Zeit von
anfangs Juni bis 31. Oktober und am Hauptmarkt bei der Frauenkirche für den Viktuaglien—
und Obstmarkt in der Zeit von Mitte März bis 31. Oktober jeden Jahres.
Für den Betrieb dieser neuen Marktwagen findet die Wag- und Gebübhbrenordnung
für den Hauptmarkt vom 16. November 1895 Anwendung.
Die Aufstellung der Wage auf dem Spitalplatz war wegen der schlechten Obsternte
und der dadurch bewirkten geringen Obstzufuhr in den Jahren 1913 und 1914 nicht nötig.
Die Wagen auf dem Hauptmarkt — eine Dezimalwage und eine kleinere Wage zum
Wiegen geringer Mengen Butter, Schmalz und dergleichen — waren in den Jahren 1918
und 1914 jeweils von anfangs Juni bis 30. Oktober und zwar an 65195 Tagen in Betrieb.
Auf denselben wurden gewogen: gegen Bezahlung 2349 3710 Gegenstände, unent—
geltlich 3351 1238 Gegenstände. An— Waggebühren wurden 174 1255 M vereinnahmt.
Obstlagerhalle. Die Obstlagerhalle im Anwesen vorderer Spitalhof Nr. iu/ is
besteht aus einem Erdgeschoß von 203 qm, einem Zwischengeschoß von 190 am und einem
ersten Stock von 192 qm Flächenraum.