In diese Verschrei-
bung willigten die
obengenannten
Lehensherrn, sag-
ten Albrecht Dü-
rer, seine Erben
und Nachkommen,
sowie die Behau-
sung selbst quitt,
frei, unansprüchig,
ledig und los und
begaben sich aller
Ansprüche auf ewi-
ge Zeiten. Zeugen
des Aktes waren
die Ratsherrn Ja-
kob Muffel und
Niclas Grofs. Auch
diese interessante
Urkunde ist erhal-
ten und seiner Zeit
ihrem Hauptinhalte nach veröffentlicht worden.!?)
So hatte sich denn Meister Dürer ein eignes
Heim gegründet, nachdem er bis dahin gemeinsam
mit seinem Bruder Andreas das väterliche Haus
unter der Veste (No. 493 am Eck der Burgstrafse
und oberen Schmiedgasse, jetzt Burgstrafse No. 27)
bewohnt hatte. Geboren war er ja nicht in diesem
Hause, welches der Vater Dürer erst am 12. Mai 1475
von dem Goldschmied Peter Kraft erworben hatte,!%)
sondern in dem nach der Winklerstrafse sehenden
Hintergebäude des Pirkheimerischen Hauses auf dem
Herrenmarkt. Mit vier Jahren also etwa ist der
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