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und Veste, dem Hause Brandenburg gebhörig, gestanden,
daß insbesondere diese Veste, an der Grenze der Pfalz
gelegen, zu den ZSeiten des Faustrechts die Bestimmung
hatte: „jedem der in einer offenen Raiß, von wannen er
auch sei, zu der Festen Landeck fleucht, Obdach und
Schutz so lange zu gewähren, übel und gut mit ihm zu
leiden, bis daß er wohl wieder heim khumen mag, und
daß dieses so von Alters herkummen sey“.
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2CLiebeneck
war ein Sichstättisches Bergschloß im Ober- und Richter—
Amte Hirschberg-⸗Greding, unweit Mettendorf,
welches ganz eingegangen, und wovon keine Spur als der
Name der Berghänge mehr übrig ist, ob welcher einst
dieses Schloß gestanden hat, und die noch heutzutage die
„CLiebenecker-CLeiten“ genannt wird. Dieses Liebeneck
wurde noch im Jahre 1439 als Veste mit ihrer Zugehör
vom Herzoge Johann dem Marschalken von Eyrbeneck
als Lehen überlassen. Der Eichstättische Bischof Martin
von Schaumberg kaufte es im Jahre 1570 von Rur—⸗
fürst Friedrich von der Pfalz um 70o fl.; nach
Absterben ihres letzten Besitzers Sebald Keller.
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Meckenhausen,
einst im Besitze der Groß. 1560-1572 gehörte es der
Familie von Lentersheim.
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Morsbach
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(bei Titting), Stammsitz der gleichnamigen Adeligen
(Nraft Morseck von Morsbach).