Objekt: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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des General-Commissärs Fririon unter dem Geläute aller 
Glocken und wiederholtem Kanonendonner auf das Rath— 
haus, wo die feierliche Uebergabe der Reichsstadt Nürnberg 
und ihres Gebietes an Se. Königl. Majestät von Bayern 
erfol te, und von dem königl. Bevollmächtigten die Ver— 
pflichtung des Senats und des Bürger-Ausschusses vorge— 
nommen wurde. Gegen Mittag wurde der Bürcgerschaft 
dieser wichtige Akt unter Trompetenschall bekannt gemacht, 
und alsbald folgendes Königl. Manifest verkündet: 
„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden 
König von Bayern ꝛc. thun kund und fügen hiemit zu 
wissen: Da vermöge des Artikels XVII. des rheinischen 
Bundes-Vertrags Unserm Königreiche mit Eigenthum und 
Souverainität die bisherige Reichsstadt Nürnberg und ihr 
Gebiet, nebst den Deutschordens-Commenden Rohr und Wald— 
stetten zugetheilet, auch demselben in Gemäsheit des Arti— 
kels XXIV. des nämlichen Traktates mehrere Fürstenthümer, 
Graf- und Herrschaften und Gebiete mit voller Souverainität 
einverleibt und garantirt worden; als das Fürstenthum 
Schwarzenberg, die Grafschaft Kastell, die Herrschaften 
Speckfeld und Wiesentheid, das Fürstenthum Hohenlohe, 
soweit dasselbe in der Markgrafschaft Ansbach und in dem 
Gebiete von Rothenburg inklavirt ist, namentlich die Ober— 
ämter Schillingsfürst und Kirchberg, die Grafschaft Stern— 
stein, die Fürstenthümer Oettingen, die Besitzungen des 
Fürsten Thurn und Taxis, welche an der Nordseite des Her— 
zogthums Neuburg gelegen sind, die Grafschaft Edelstetten, 
die Besitzungen des, Fürsten und des Grafen von Fugger, 
das Burggraviat von Winterrieden, endlich die Herrschaften 
Buxheim und Tannhausen und der ganze Umfang der von 
Memmingen nach Lindau ziehenden großen Landstraße, und 
diese genannten sämmtlichen Besitzungen, mit den oben aus— 
gedrückten Rechten durch den Bevollmächtigten Sr. Maj. des 
Kaisers von Frankreich und Königs von Italien in einem
	        
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