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Die Prüfungen ergaben Folgendes:
Zu 1. Da eine Belastung durch Apparate mit Selbstinduktion in dem erforderlichen
Umfange unthunlich war, so wurde die Maschine längere Zeit mit 340 Kilowatt belastet. Aus
dem anstandslosen Verlauf dieses Versuches kann mit Sicherheit geschlossen werden, daß alle
Bedingungen unter 1 als erfüllt zu betrachten sind. Irgend welche unzulässige Temperatur—
erhöhung wurde nicht festgestellt; die Erhöhung blieb vielmehr in sehr mäßigen Grenzen, wie
auch kein Teil der Dampfmaschinen, die sehr kräftig gebaut sind, zu stark in Anspruch ge—
nommen wurde.
Zu 2. Die Untersuchung ergab, daß der Dampfverbrauch auf 1 Hektowattstunde bei
200 Kilowatt 1,343 Kilogramm und bei 300 Kilowatt 1,8342 Kilogramm erreichte; es ist
demnach die Garantie für die Leistung von 200 Kilowatt erfüllt und für 300 Kilowatt um
1Vrozent unterschritten.
Zu 3. Der Uebergang von dem Betrieb mit Kondensation zum Betrieb ohne Konden—
sation ist ohne jede Schwierigkeit augenblicklich zu bewerkstelligen. Die Ruhe des Ganges
äßt im Allgemeinen nichts zu wünschen übrig.
Zu 4. Durch Tachogramme wurde festgestellt, daß die auftretenden Tourenschwankungen
zußerordentlich gering sind und in ihren Maximalwerten die gesteckten Grenzen nicht über—
schreiten. Der Uebergang von einer Belastung zur anderen vollzieht sich auch bei arößeren
Schwankungen vertragsgemäß ganz ruhig.
Zu 5. Die Prüfung der Verschiebungsgewichte ergab, daß sie in der That während
des Ganges Aenderungen der Tourenzahl um mehr als 5 Prozent gestatten.
Zu 6. Durch Beobachtungen im Betrieb wurde konstatiert, daß diese wichtige Bestimmung
des Vertrages in vollem Umfang erfüllt ist; die Parallelschaltung vollzieht sich ohne jede
Schwierigkeit, weder entstehen übermäßige Spannungsschwankungen, noch macht die Uebertragung
der Belastung von einer Maschine zur anderen irgend welche Umstände.
5. Transformatoren.
Hinsichtlich der Transformatoren war im Vertrage folgendes festgelegt:
1. Dieselben müssen für Einphasenwechselstrom von 50 Perioden gebaut sein, die Spannung
oon 2000 Volt auf 118 Volt reduzieren, ferner in Varallelschaltung sich annäherud ihrer
gormalen Leistung belasten.
2. Sie sollen die angegebene Leistung in wirklichen Kilowatt für Beleuchtung und
Motoren bei ununterbrochenem Betrieb ohne übermäßige Erwärmung abgeben können.
3. Der Spannungsunterschied der sekundären Wickelung darf in unbelastetem und voll—
helastetem Zustand 2,2 Volt nicht überschreiten, sofern die Belastung zur Speisung induktions—
freier Apparate dient.
4. Die Transformatoren müssen mindestens die in nachstehender Tabelle angegebenen
Wirkungsgrade besitzen. Wirkungsgrad
Kilowatt vorgeschriebener in Prozent gefundener in Prozent
5 95 96
7,5 96
10 96
15 96,5
20 96,5
25 96,5
30 97