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Vorjahr 5879) erteilt. Bei den Auskünften stand das bürgerliche Recht mit 7583 Fällen — dar—
unter 3383 Mietangelegenheiten — weitaus im Vordergrunde. M
Die dnanspruchnahme der Rechtsauskunftstelle erfolgte weiterhin grundsätzlich un—
entgeltlich. Für die Anfertigung von Schriftsätzen wurde die Erhebung einer Gebühr ein⸗
geführt, die jedoch nur die Erstattuag der baren Auslagen für Porti und die durch die Herstellung
des Schreibwerkes erwachsenen Kosten darstellt. Beésonders Bedürftigen wurden auch diese
Kosten erlassen.
7. Kinder⸗- und Jugendfürsorge.
a. Säuglings- und Kleinkinderfürsorge.
Mutterberatungsstellen. Durch die Eröffnung der Mutterberatungsstelle IX in der
Fuchsstraße 11. am 17. Sanuar 1921 wurde die Zahl dieser Anstalten von 8 auf O erhöht.
Für das Gebiet der Siedlungen J und II und der ehemaligen Ortschaft Ziegelstein wurde
am 7. Februar 1021 in der Ziegelsteinstraße 148 eine Bezirksfürsorgestelle des Wohlfahrts-
amtes errichtet. Ihre Hauptaufgabe bestand anfänglich in der Säuglings— und Kleinkinder⸗
fürsorge. Die Abhaltung ärztlicher Sprechstunden ist indessen auch hier geplant.
Die sämtlichen Mutterberatungsstellen wurden zu Säuglings- und Kleinkinderfürsorge⸗
tellen erweitert. Seit September 1020 erhalten nun nicht nur die Nütter von Säug-
lingen unentgeltlich ärztlichen Rat, sondern auch die Mütter aller Kinder im vor—
schulpflichtigen Alter.
Infolge der fortwährenden Preissteigerungen mußte auch der Preis der bei den
Mutterberatungsstellen zur Abgabe gelangenden Milchgutscheine wiederholt erhöht werden.
Am Ende des Berichtsjahres wurden Milchgutscheine zu 60 8 welche zum Bezug
von 8/41 einwandfreier Säuglingsmilch berechtigen, in der Regel dann abgegeben, wenn
das gesamte Familieneinkommen beinl Kind monatlich 500 4 nicht überstieg, Milchgut—
cheine zu 80 HBbis zu einem Monatseinkommen von 600 M und Milchgutscheine zu
l100 5 bis zu einem Monatseinkommen von 700 M. Für jedes weitere Kind wurden
50 M monatlich hinzugerechnet. Die fortlaufenden Stillunterstützungen wurden
am 16. 8. 1920 von 1,40 M auf 2M, von 2,10 M auf 3 M und von 2,80 M auf 44
erhöht. Für Stillunterstützungen wurden insgesamt 49 000 Tausgegeben. Schwan—
zerenunterstützung wurde in 417 Fällen im Gesamtbetrag von 18721 M gewäbrt.
Die Mindestunterstützung betrug täglich 1M, der Höchstbetrag täglich 3 M.
Für den Ankauf von Säuglingsmilch wurden 622462 M ausgegeben
und durch den Verkauf der Milchgutscheine 280533 M wieder vereinnahmt.
Zur Unterbringung bedürftiger Kinder bei Kostfrauen gewährte die Stadt in
42 Fällen einen Zuschuß von insgesamt 7750 M.
Im Berichtsjahre wurde ein städtisches Mütter und Säuglingsheim im Anwesen Rieter—
sttraße 73 eingerichtet, welches 7T Müttern mit ihren Säuglingen Berpflegung und Unterkunft
bietet. Das Heim wurde am 9. Oktober 1920 dem Betrieb übergeben. Die Errichtung weiterer
Mütter- und Säuglingsheime in anderen Stodtteilen ist beabsichtigt.
Einem Beschluß des Stadtrates vom 11. Februar 1920 entsprechend, wurde eine Schule
zur Ausbildunginder Wochenbett-—,Säuglings-und Kleinkinder—
ↄFlege errichtet. Als Raum für den theoretischen Unterricht wurde 1 Zimmer des städtischen
Säuglingsheims Rieterstraße 77 bestimmt. Der praktische Unterricht wird in den städtischen
Säuglingsheimen, im Kleinkinderheim, Mütterheim, Wöchnerinnenheim und dem Cnopf—
schen Kinderspital erteilt. Als Heim der Schülerinnen wurde das Anwesen Rieterstraße 69 her—
gerichtet, welches 10 Schülerinnen Unterkunft bietet. Der Unterricht wurde im Januar 1021
aufgenommen.
Wohlfahrtspflege
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