343
*XI
———
72
8
d. *
43
*
—
.
—
224 J
7 —
II. VBrivalbadeanstalten.
Gewerbsmäßig betriebene und dem allgemeinen Besuch geöffnete Badeanstalten, deren
im Vorjahre sieben bestanden haben, sind nur noch sechs vorhanden, weil das Frauenflußbad
im linken Pegnitzarm unterhalb der Brücke beim Einfluß in die Stadt von den Besitzern
vegen geringen Besuches geschlossen wurde. Die noch vorhandenen sechs Anstalten sind
folgende:
Rein Männerflußbad im linken Pegnitzarm, oberhalb der Brücke beim Einfluß in die
Stadt, den Brüdern Kannhäußer gehörig,
das Wildbad, hintere Insel Schütt Nr. 15, mit einem Schwimmbecken, einem
Dampfbad, drei Wannen und verschiedenen kleineren Badevorrichtungen (wie Brausen
ind dergleichen), —
3) das Marfeldbad, Martin Richter-Straße Nr. 30,
) das Ottobad, Ottostraße Nr. 13, mit 50 Wannen, außerdem Vorrichtungen zu den
verschiedenen sonst gebräuchlichen Bädern,
5) das Ludwigsbad, Breitegasse Nr. 91, mit Schwimmbecken, für das 35 Auskleide—
und Brausezellen vorhanden sind, danu 10 Dampfbadezellen, 16 Wanneunbäder und
einem Raum für medizinische Bäder,
5) Haggenmillers Anstalt für Wasserheilbehandlung und medizinische Bäder, Deutsch—
herrnstraße Nr. 174.
*——*
—
34
Neunter Abschnitt.
Jesinfektionsanstalt.
—EE
—
—
2
—
.I vag
vn *
7v
J
38F oαι
*r3 —*
138
—21
—
40 —8
2.1 lem
R n
— J
—
Eine Beschreibung der städtischen Desinfektionsanstalt und des bei den Desinfektionen
eingehaltenen Verfahrens sowie Mitteilung über die für diese Arbeiten zur Einhebung
sommenden Gebühren ist im Berichte für 1896 auf Seite 355 bis 359 enthalten. Im
Berichtsjahre hat sich in dieser Beziehung nichts geändert.
Seit dem Bestehen der Desinfektionsanstalt wurden Desinfektionen ausgeführt im Jahre
1886 ... 29 1890 325 1894. 596
1887 ... 104 1891 406 1895 655
1888 .. 52 1892 512 1896 708
1880... 192 1893 .. ..e 587 1897 778
Von den im Jahre 1897 ausgeführten 778 Desinfektionen wurden
in der Desinsektionsanstalt. 634
„ Wohnungen...
orgenommen.
Die in der Desinfektionsanstalt vorgenommenen 634 Desinfektionen von Betten, Kleidern,
Wäsche, Roß- und Kuhhaaren, Schweinsborsten, Putzlumpen und sonstigen verschiedenen Ge—
brauchsgegenständen zerfallen in
289 gebührenfreie auf Anordnung der Gesundheitspolizei und
345 gebührenpflichtige auf Antrag von Privaten.