Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

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Gemeindevertretung und -Verwaltung. 
31 
Personalabbau. Die erneute systematische Nachprüfung des gesamten Personalkörpers 
war veranlaßt durch die Personalabbauverordnungen des Reiches und des bayerischen Staates. 
Nach den für die Gemeinden erlassenen Vollzugsbekanntmachungen (Ministerialbekanntmachung 
vom 27. März und 7. April 1924) war die Stadtgemeinde an sich verpflichtet, die Zahl der 
Beamten mindestens auf den Stand vom 1. August 1914 zu vermindern. Die Beamten der 
werbenden Betriebe sollten hiebei außer Betracht bleiben. Die Staatsaufsichtsbehörde ließ 
Ausnahmen nur dann zu, wenn sie durch die Uebertragung neuer Aufgaben oder durch die 
wesentliche Vermehrung alter Aufgaben seit dem 1. Auqust 1914 unabweisbar gerechtfertigt 
waren. 
Wie die Abbauziffern der letzten 2 Jahre ausweisen, hatte die Stadtverwaltung den 
Personalabbau schon von selbst in die Wege geleitet und durchgeführt, weil ihr ganzer Aufbau 
—& Voraussetzung für 
jeden organischen Personalabbau ist aber, daß sich Hand in Hand mit ihm der Abbau des Auf— 
gabenkreises durchführen läßt. Die seitherige Entwicklung der Verhältnisse zeigt jedoch, daß 
eine erhebliche Verringerung der Geschäftsaufgaben weder eingetreten noch zu erwarten ist. 
hingegen ist auf nahezu allen Gebieten gemeindlicher Betätigung die Geschäftslast gewachsen 
und weiterhin im Steigen begriffen. Hervorgerufen wird diese Zunahme durch Uebertragung 
und Uebernahme neuer Aufgaben auf die Stadt, sowie durch die Arbeitsvermehrung infolge 
der ständigen Veränderungen in der Gesetzgebung. Es war natürlich, daß diese Erscheinungen 
statt des Abbaues eine weitere Vermehrung der Beamtenzahl zur Folge haben mußten. Trotz 
der Vermehrung des Personals und trotz der größtmöglichen Ausnützung desselben ist auch 
heute der Personalstand noch als äußerst knapp zu bezeichnen. 
Der zur Durchführung des Personalabbaues bei der Stadt eingesetzte Ausschuß (Abbau— 
kommission) hat im März 1925 die gesamten Geschäfts- und Personalverhältnisse unter dem 
Gesichtspunkt etwaiger weiterer Einschränkungen noch einmal überprüft. Er kam zu dem 
Ergebnis, daß eine weitergehende Verminderung des Personalstandes nicht mehr möglich ist, 
wenn nicht die ordnungsgemäße Fortführung der städt. Verwaltung ernstlich in Frage gestellt 
werden soll. 
Im übrigen wurden durch die Tätigkeit der Abbaukommission im Gesamt-Stellenplan 
insgesamt 211 Stellen eingezogen und 4 Stellen gesenkt. 
Erholungsurlaube. 1. Ständige Beamte und Beamte auf Dienstver— 
drag. Der Erholungsurlaub für 1924/ 25 wurde entsprechend den staatlichen Vorschriften 
festgesezt. Er betrug in Kalendertagen: 
in den Besoldungs-Gruppen: 
bis zur Vollendung 
des 30. Lebensiahbres: 
v. 31. bis zur Vollendung 
des 40. Lebensiahres: 
vom 41. Lebensfjahre 
an: 
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IX mit XI.... 
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sowie die Beamten 
mit Einzelgehältern 
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29 
28 
31 
31 
35 
42 
21 
28 
Monat 
23 
28 
Monat 
— 
1 
42 
42 
J 
Die Urlaube der Beamtenanwärter und Amtsgehilfen wurden nicht verändert. 
2. Vertragsangestellte. Für diese blieb es hinsichtlich der Urlaubsregelung 
ohme Veränderung wie bisher.
	        
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