Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

— 370 — 
rungen, eine friedliche Auseinandersetzung suchte er zu umgehen und 
selbst die vermittelnden Vorschläge seiner eigenen Abgesandten, auf die 
Nürnberg eingehen zu wollen schien, verwarf er. Endlich einigte man 
sich doch noch durch Vermittelung des Kardinallegaten von St. Angelo 
und der Bischöfe von Bamberg und Würzburg dahin, auf einem Tage in 
Bamberg zusammenzukommen, der anfänglich auf Sonntag nach Ostern 
— den aber der Markgraf wie zum Hohne nicht einhielt — dann auf 
Sonntag nach Fronleichnamsstag (15. Juni 1449) festgesetzt wurde. 
Hatte doch auch der König — sein erstes Lebenszeichen in dieser Sache — 
einen Brief geschrieben, in dem er beiden Parteien gebot, sich ruhig 
zu verhalten, bis der Austrag ihrer Zwistigkeiten erfolgt sein würde. 
Zu dem Bamberger Tage sandte die Stadt Nürnberg als ihre 
Abgeordneten Karl Holzschuher, Berthold Volkamer, Konrad Paum⸗ 
gärtner und von den Handwerkern des Rats Anton Tallner, einen 
Kürschner. Der Markgraf ließ seine Klage durch seinen Kanzler 
Dr. Peter Knorr, Wilhelm von Rechberg, Apel Vitzthum und Hans 
von Seckendorf, Aberdar genannt, vertreten. Von Fürsten waren der 
Kurfürst Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, sowie die Bischöfe von Würz— 
burg, Bamberg, Eichstätt und Augsburg zugege. 
In den Verhandlungen, die am 18. Juni, einem Mittwoch begannen 
und sich bis zum nächsten Sonntag Abend hinauszogen, brachte nun 
der Hauptanwalt des Markgrafen, der Hofjurist Dr. Knorr die ver— 
schiedenen Klagepunkte seines Herrn zur Sprache. Zunächst, was den 
Gostenhof betraf, ein Dorf südwestlich von Nürnberg, vor dem Spittler— 
thore gelegen, das die Burggrafen unter Vorbehalt der Lehenschaft im 
Jahre 1842 an die Waldstromer verkauft hatten. Dem Gericht daselbst 
stand nur die sog. vogteiliche Gerichtsbarkeit zu, d. h. es hatte in Schuld⸗ 
sachen und anderen geringfügigen Dingen zu entscheiden, alle Fraissachen 
gehörten vor das Schultheißengericht in Nürnberg. Trotzdem dies anerkannt 
war, hatten die Inhaber des Gerichts in Gostenhof dennoch auch hals— 
gerichtliche Verbrechen vor ihr Forum gezogen, so daß der Nürnberger 
Rat, da er seine wiederholten Warnungen nicht beachtet sah, einfach Bande 
und Eisen in dem Dorfe zerschlagen und die gefangenen Verbrecher in die 
Stadt führen ließ. Außerdem wurde den Gostenhofer Gerichtsschöffen 
zur Strafe auf einige Zeit die Stadt verboten. Dies Verfahren des 
Rates bezeichnete der markgräfliche Anwalt als ein ungebührliches Be— 
nehmen und außerdem als ungerechtfertigt, weil die gefangenen Per— 
sonen sich nur mit Raufen vergangen hätten. Die Nürnberger leug— 
neten dies und behaupteten, sie seien auch wegen Körperverletzung 
angeklagt gewesen. Wenn der Markgraf das Verfahren des Rats un⸗ 
gebührlich schelte, weil der „mererteile des rates“ in seiner Lehnspflicht
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.