Volltext: Nürnberg

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letzten Jahren sehr gestiegen und für arme Familien 
kaum mehr erschwinglich sind. 
Was die Localitäten anlangt, welche öffentliche 
Behörden gegenwärtig einnehmen, so sind sie zum 
grössten Theile schon unter der einen oder der anderen 
Art von Gebäuden beschrieben worden. Das Bezirks- 
gericht, der Magistrat, die Polizei, das Archiv, die 
Schuldentilgungscassa theilen sich in das Rathhaus, 
Das Landgericht und Rentamt haben den vormaligen 
Ebracher Hof in Besitz; die beiden Forstämter haben 
ihre Bureaux in gemietheten Privathäusern; das Zollamt 
befindet sich im alten Zollgebäude, Post- und Kisen- 
hbahnbureau im neuen Kisenbahnhof. Als hezirksge- 
richtliches Gefängniss wird die sogenannte Frohnveste 
benützt, ein einfaches Gebäude auf cinem über die Peg- 
nitz, als Fortsetzung der Stadtmauer, gesprengten Bogen. 
Es ist im Jahr 1854 durch einen Neubau ansehnlich ver- 
grössert worden. Als Polizeigefängniss dient der Thurm 
Lug-ins-Land auf der Burg , als landgerichtliches ein Thurm 
der alten Stadtmauer am Henkersteg. Die unterirdischen 
Gefängnisse unter dem Rathhaus (Lochgefängnisse) kom- 
men nur noch in einzelnen schweren Fällen in Anwendung. 
Wir kommen auf die Schulen und auf die wissen- 
schaftlichen und Kunstsammlungen. Seit den äl- 
testen Zeiten haben die Nürnberger viel auf den Schul- 
unterricht gehalten; der Handel brachte es schon mit 
sich, dass die Knaben tüchtig schreiben und rechnen und 
fremde Sprachen (Italienisch) lernen mussten. Wir finden, 
dass im 15. Jahrhundert selbst Knaben, die für das Hand- 
werk bestimmt waren, wie Hans Sachs, eine lateinische 
Schule besuchten. Das Halten einer Schule war in alten 
Zeiten Jedermann gestattet; Geschick und Kenntnisse des 
Lehrers bedingten den Besuch. Im Jahr 1613 erhielten 
die Schullehrer eine Zunftverfassung und mussten von da 
an eine Prüfung bestehen; sie nahmen Gesellen zur Un- 
terstützung; auch die Wittwe konnte das Geschäft fort- 
führen. Das Schulgeld war vorgeschrieben. Im Jahr 1621 
kamen sie um eine Erhöhung des Schulgeldes ein, da das 
Leben immer theuerer werde. Es wurde ihnen gestattet, 
von einem Kinde, das blos lesen lernte, 5 Batzen, von 
einem. das schreiben, 10 Batzen, von einem. das rechnen
	        
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