s Nãhhte u
Nin h
3 Perhome,
nestg
offt, fephor
Wurde ß,
csahren. (z
mtsstelen
cuße unher—
ie zur Ver—
vurde pto:
—B—
Juli ein
velche tie
Betrieht
qt werden,
uche hahen
ehr gutem
inige schon
konnten,
Unlernunß
s schwet
nd Besen⸗
Jugend⸗
erdienten
var, sind
Arheiter
Frwerbs⸗
ie unter
—
nn Altel
en.
aß die
ne ein⸗
Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Gemeinnützige Nähstube G. m. b. H. Am 1. Januar 1924 waren bei der Nähstube
16 Arbeiterinnen beschäftigt. Diese Zahl erhöhte sich im Laufe des Jahres bis zum 31. De—
zember 1924 auf 32. Dabei muß besonders darauf hingewiesen werden, daß das Ziel der
Nähstube nicht auf dauernde Beschäftigung von Erwerbsbeschränkten und Gefährdeten, sondern
nur auf kurzfristige Arbeitsleistung gerichtet sein kann. Der Wechsel an Arbeiterinnen betrug
heispielsweise für die Zeit vom September bis Dezember 1924: 40.
An Löhnen wurden durchschnittlich zu Beginn des Jahres wöchentlich 9 Mark bezahlt.
Dieser Betrag erhöhte sich bis zum Jahresende auf wöchentlich 20 Mark. Diese Bezahlung
teht beim Vorliegen normaler Leistungen keineswegs hinter den in der einschlägigen Industrie
bezahlten Arbeitslöhnen zurück. Neu eingeführt wurde der Stücklohn. Hiebei haben sich
neben einer Verbesserung des Einkommens der Arbeiterin bis zu wöchentlich 29 Mark und
debung der Arbeitsfreudigkeit für den Betrieb selbst eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit,
ichere Kalkulation und vermehrte Arbeitsleistung ergeben. Hervorgehoben werden muß der
Umstand, daß im Gegensatz zum vergangenen Geschäftsjahr der Betrieb mehr denn je wieder
einem Zwecke, der vorübergehenden Beschäftigung von Erwerbsbeschränkten und Gefährdeten,
zugeführt wurde. Für die Gefährdeten dürfte jedoch die Gemeinnützige Nähstube nicht die
geeignetste Arbeitsstätte sein, da durch sie der Betrieb zu sehr gestört und die Wirtschaftlichkeit
des Unternehmens gefährdet wird. Die Gefährdeten würden besser dem Erwerbsbeschränkten—
betrieb oder einer anderen Arbeitsstätte zugewiesen werden. Bis zur endgültigen Regelung
der Angelegenheit soll aber der bisherige Zustand weiter bestehen bleiben.
Die Produktion hat sich trotz des großen Ausfalls, den sie durch Durchführung der
Ausgesteuertenarbeiten erlitten hat, vergrößert. In der Hauptsache ist diese Erscheinung auf
eine Verbesserung der Beziehungen zu den Abnehmern, dann auf die Erhöhung der Leistungs-
ähigkeit zurückzuführen. Einen Beweis hiefür bildet die Herstellung der Konfirmandenkleider,
»ie für die „Nürnberger Nothilfe“ im Frühjahr 1925 erfolgte. Beanstandungen in Bezug
nuf die gefertigten Waren gehören nunmehr zu Seltenheiten.
Die Produktion selbst hat wesentliche Verbesserungen erfahren. Die Einrichtung des
Kraftbetriebes führte zu einer Erhöhung der Rentabilität bei gleichzeitiger Bessergestaltung
der Löhne. Außerdem bot diese Maßnahme die Möglichkeit, Erwerbsbeschränkte in größerem
Maße als sonst zu beschäftigen. An Neuerungen sind ferner zu verzeichnen die Beschaffung
einer Zuschneidemaschine und die Einrichtung eines eigenen Bügelraumes. Durch die Ein—
führung der doppelten Buchführung wurde eine Ordnung des gesamten Rechnungswesens
herbeigeführt.
161
Die für die Anschaffung angefallenen Kosten zu ungefähr 6500 Mark werden den
Betrieb zwar noch Jahre lang belasten, doch ist anzunehmen, daß dieser auch in Zukunft
ohne jegliche Zuschußleistung bestehen kann.
5. Grwerbslosenfürforge.
a) Unterstützende Erwerbslosenfürsorge.
Gesetzliche Unterlagen. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wurden die gesetlichen
Bestimmungen für die Erwerbslosenfürsorge in einer Reihe von Punkten grundsätzlich durch
die VO. vom 16. Februar 1924 (RGEBl. Nr. 14, S. 127) geändert. Eine der wesentlichsten
Aenderungen war die Bestimmung des 8 4, Abs. 1 REV., wonach von jedem Erwerbslosen
oerlangt wird, daß er in den letzten 12 Monaten vor Eintritt seiner Unterstützungsbedürftigkeit
— im allgemeinen dem Tag der Antragstellung — eine krankenversicherungspflichtige Be—
schäftigung von mindestens 3 Monaten nachweisen muß; andernfalls erhält er überhaupt keine
su