Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
Gemeinnützige Nähstube G. m. b. H. Am 1. Januar 1924 waren bei der Nähstube 
16 Arbeiterinnen beschäftigt. Diese Zahl erhöhte sich im Laufe des Jahres bis zum 31. De— 
zember 1924 auf 32. Dabei muß besonders darauf hingewiesen werden, daß das Ziel der 
Nähstube nicht auf dauernde Beschäftigung von Erwerbsbeschränkten und Gefährdeten, sondern 
nur auf kurzfristige Arbeitsleistung gerichtet sein kann. Der Wechsel an Arbeiterinnen betrug 
heispielsweise für die Zeit vom September bis Dezember 1924: 40. 
An Löhnen wurden durchschnittlich zu Beginn des Jahres wöchentlich 9 Mark bezahlt. 
Dieser Betrag erhöhte sich bis zum Jahresende auf wöchentlich 20 Mark. Diese Bezahlung 
teht beim Vorliegen normaler Leistungen keineswegs hinter den in der einschlägigen Industrie 
bezahlten Arbeitslöhnen zurück. Neu eingeführt wurde der Stücklohn. Hiebei haben sich 
neben einer Verbesserung des Einkommens der Arbeiterin bis zu wöchentlich 29 Mark und 
debung der Arbeitsfreudigkeit für den Betrieb selbst eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit, 
ichere Kalkulation und vermehrte Arbeitsleistung ergeben. Hervorgehoben werden muß der 
Umstand, daß im Gegensatz zum vergangenen Geschäftsjahr der Betrieb mehr denn je wieder 
einem Zwecke, der vorübergehenden Beschäftigung von Erwerbsbeschränkten und Gefährdeten, 
zugeführt wurde. Für die Gefährdeten dürfte jedoch die Gemeinnützige Nähstube nicht die 
geeignetste Arbeitsstätte sein, da durch sie der Betrieb zu sehr gestört und die Wirtschaftlichkeit 
des Unternehmens gefährdet wird. Die Gefährdeten würden besser dem Erwerbsbeschränkten— 
betrieb oder einer anderen Arbeitsstätte zugewiesen werden. Bis zur endgültigen Regelung 
der Angelegenheit soll aber der bisherige Zustand weiter bestehen bleiben. 
Die Produktion hat sich trotz des großen Ausfalls, den sie durch Durchführung der 
Ausgesteuertenarbeiten erlitten hat, vergrößert. In der Hauptsache ist diese Erscheinung auf 
eine Verbesserung der Beziehungen zu den Abnehmern, dann auf die Erhöhung der Leistungs- 
ähigkeit zurückzuführen. Einen Beweis hiefür bildet die Herstellung der Konfirmandenkleider, 
»ie für die „Nürnberger Nothilfe“ im Frühjahr 1925 erfolgte. Beanstandungen in Bezug 
nuf die gefertigten Waren gehören nunmehr zu Seltenheiten. 
Die Produktion selbst hat wesentliche Verbesserungen erfahren. Die Einrichtung des 
Kraftbetriebes führte zu einer Erhöhung der Rentabilität bei gleichzeitiger Bessergestaltung 
der Löhne. Außerdem bot diese Maßnahme die Möglichkeit, Erwerbsbeschränkte in größerem 
Maße als sonst zu beschäftigen. An Neuerungen sind ferner zu verzeichnen die Beschaffung 
einer Zuschneidemaschine und die Einrichtung eines eigenen Bügelraumes. Durch die Ein— 
führung der doppelten Buchführung wurde eine Ordnung des gesamten Rechnungswesens 
herbeigeführt. 
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Die für die Anschaffung angefallenen Kosten zu ungefähr 6500 Mark werden den 
Betrieb zwar noch Jahre lang belasten, doch ist anzunehmen, daß dieser auch in Zukunft 
ohne jegliche Zuschußleistung bestehen kann. 
5. Grwerbslosenfürforge. 
a) Unterstützende Erwerbslosenfürsorge. 
Gesetzliche Unterlagen. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wurden die gesetlichen 
Bestimmungen für die Erwerbslosenfürsorge in einer Reihe von Punkten grundsätzlich durch 
die VO. vom 16. Februar 1924 (RGEBl. Nr. 14, S. 127) geändert. Eine der wesentlichsten 
Aenderungen war die Bestimmung des 8 4, Abs. 1 REV., wonach von jedem Erwerbslosen 
oerlangt wird, daß er in den letzten 12 Monaten vor Eintritt seiner Unterstützungsbedürftigkeit 
— im allgemeinen dem Tag der Antragstellung — eine krankenversicherungspflichtige Be— 
schäftigung von mindestens 3 Monaten nachweisen muß; andernfalls erhält er überhaupt keine 
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