Inhaltsverzeichnis: Anselm von Feuerbach, der Jurist, als Philosoph

zirkelter Entfernung dahinflössen, alle Pflanzengeschlechter in 
einer einzigen, wenngleich die höchste Vollkommenheit und 
Schönheit umfassenden Mittelgattung sich verallgemeinten: so 
wäre dahin alle Schönheit und Pracht der Erde, erstarrt das 
grosse herrliche Leben der Natur. Wie aber dieses Gottes 
ewigen Gesetzen zuwider 1st, SO steht auch im Buch der Welt- 
ordnung geschrieben, dass der Asiate nicht Europäer, der 
Europäer nicht Morgenländer ... sondern jeder nur er selbst 
und dieses ganz und in der menschlichen Vollkommenheit sein 
und bleiben soll.“ 
Und wie sehr die Naturverhältnisse den Charakter der 
Menschen beeinflussen, das zeigt sich z. B. beı den Orientalen. 
Diese erkennen in der ungerechten Gewalt, die ihr Schah übt, 
nichts anderes als eın Gottesurteil, dem sich jeder, ergeben 
in Gottes Willen, demütig unterwerfen könne. „Kaiser sein und 
ungerechte Gewalt üben” sind dem Perser gleichbedeutend. 
Sogar durch eine gemeinschaftliche Redensart werden sie be- 
zeichnet. „Demungeachtet dient der Perser mit freudig wiıl- 
lizem Gehorsam seinem Despoten.” 
Auch hier erweist sich deutlich Herders Einfluss. 
Ethik. 
Feuerbachs Ethik lehnt sich fast vollständig an diejenige 
Kants an. Moral ist nach ihm die Wissenschaft der natür- 
lichen Pflichten und des vom Sittengesetz bestimmten Erlaubt- 
seins. Ihr Grundsatz ist!): „Handle nach solchen, Maximen, 
die, als allgemeines Gesetz gedacht, sich nicht selbst wider- 
sprechen!‘ 
Wertvoller für das Verständnis des Feuerbachschen Lebens- 
werkes, von grösserer, praktischer Bedeutung für ihn, war es, 
dass er auch die praktische Seite von Kants Ethik voll er- 
fasste und ihre Forderungen zu realisieren suchte mit aller 
Kraft seiner genialen Persönlichkeit. 
Da stand im Vordergrunde seine strenge Auffassung von 
Pflicht. „Mag die Glückseligkeit,‘ schreibt er, „noch so sehr 
durch eine Pflicht beschränkt oder vernichtet werden, wir 
sollen sie erfüllen und davon kann uns keine Klugheit los- 
sprechen. Folgen aber, die aus einer Pflicht entstehen, ver- 
ZI 
ij Kritik des natürlichen Rechts (1796) S. 35.
	        
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