Volltext: Die Burg zu Nürnberg

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sittenbach 1773 hier vornahm. Es waren fast ausschließlich 
nordamerikanische Bäume und Gewächse, die er selbst aus 
Samen gezogen hatte. Rechts von dem zur Burggrafenburg 
direkt hinaufführenden Weg pflanzte er zunächst 42 Bäume 
und zwar. 2 Trompetenbäume, ı Färbersumach, 2 Tulpenbäume, 
7 babylonische Pappeln, 2 schwarze Ahornbäume, 4 Zucker- 
ahornbäume, I schwarze und ı weiße Esche, 4 Platanen, 
2 Balsampappeln, ı weiße Akazie, ı Blasenbaum, 3 große 
schwarze Nußbäume, 6 Birken, 2 gelbe Akazien, 2 weiße 
welsche Nußbäume und I weiße karolinische Linde; weiter 
oben gleich unterhalb der Kaiserstallung 2 Platanen, 4 Birken, 
2 weiße Akazien, I schwarze Esche, 1ı. schwarze Linde, 
: schwarzen Nußbaum, 1 babylonische Pappel, ı gelbe Akazie 
und ı Koniferenart Nordamerikas —. Pinus resinosa; links 
vom Weg zur Burg 7 babylonische Pappeln, 2 Zuckerahorne, 
3 schwarze Ahorne, 3 Balsampappeln, 4 Platanen, 6 Eschen, 
2 Silberpappeln, ı Trompetenbaum; vor der Ölbergstation 
I rote und ı weiße Ceder; auf dem Abhang dahinter bis 
zur Mauer und als Wegeinfassung bis zum Himmelsthor auf 
der rechten Seite über 100 Lärchen, 2 babylonische Pappeln, 
1 schwarzen Ahorn, ı Balsampappel und 4 Weimutskiefern ; 
endlich unten auf der linken Seite dieses Weges noch 2 
Trompetenbäume und ı schwarzen Walnußbaum *). 
Und nun sind wir bei dem Bau angekommen, der 
unsere ganze Aufmerksamkeit verdient, dem ältesten und ehr- 
würdigsten, dem in seiner Art gewaltigsten und bemerkens- 
wertesten Baudenkmal der ganzen Burg und der ganzen 
Stadt, dem fünfeckigen Turm. Stark verwittert in 
seinen alten Bossenquadern auf der West- und Südseite, 
wohl erhalten dagegen nach Norden und Osten, stellt er 
sich mit seinem überaus starken Mauerwerk, das in seinem 
1388 oder 1420 zerstörten oberen Teile durch einen 
Backsteinbau ergänzt wurde, mit seinem massiven Mauer- 
fortsatz auf der Nordostseite, der, nach Süden hin ein- 
springend, die fünfte Ecke bildet, als ein Bauwerk dar. das 
*) Nach einem Plane im Besitze des Herrn Barons A. v. Geuder 
in Heroldsbersg.,
	        
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