Volltext: Markgrafen-Büchlein

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keit und Verworfenheit. Krasse Beispiele gewissenloser Beamten, 
Sogar solcher, die hohen, heute noch existierenden Adelsgeschlech- 
‚ern angehörten, lesen wir in Scheube’s Buch: „Aus den Tagen 
unserer Grossväter“, 1873, S, 97 m. Viele Depositen- und Stif- 
nngsgelder sind damals verschwunden. Kam ein Vergehen zur 
„erichtlichen Untersuchung, so ging der Angeklagte, namentlich 
wenn es ein Aadeliger Beamter oder ein Geistlicher war, meist 
ei aus. Kläger und Richter hingegen wurden „von der Rache 
erreicht. Diese Korruption entsprang einer durch Jahrhunderte 
währenden Mnitressen-, Günstlings- und Pfaffenregierung und 
einem Staatshaushalte, wie er oft kaum liederlicher eingerichtet 
xverden konnte. 
Fast gleichzeitig mit der neuen Vorfassung traton auch 
u Bayern — und demgemäs in Franken — bezüglich der kirch- 
jchen Verhältnisse wichtige Veränderungen ein. 
Die katholischen Kirchenvoeorhältnisse wurden in 
Jem zwischen Bayern und dem Papste abgeschlossenen Konkor- 
Jate vom 24. Okfober 1817 — wesentlich zum Vorteile des letz- 
eren — geordnet. 
Beispielsweise wurde das Recht der Ernennung der KErz- 
bischüfe (von München und Bamberg) und der Bischöfe (von 
Augsburg, Passau, Regensburg, Würzburg, Eichstädt und Speyer) 
wohl der Krone zugestanden, doch ihre Bestätigung vom Gut- 
Aüönken des römischen Stuhls abhängig gemacht. 
Der protestantischen Kirche in Bayern wurde am 
26. Mai 1818 durch einen besonderen Anhang zur Verfassungs- 
Urkunde die Gleichberechtigung mit den staatlich ancrkannten 
Konfessionen zugesichert und ihr die im wesentlichen noch heute 
jestohende Verfassung der kirchlichen Behörden gegehen. Aber 
zerade die evangelische Kirche, dio es am aufrichtigsten mit 
lcm Gehorsam gegen den Staat meint — steht sie doch durch- 
wog auf der biblischen Lehre, also auch auf den Worten in 
Matth, 22, 21 (gebet dem Kaiser ote,) — gorade diese Kirche 
zeniosst In vielen Ländern bei weitem nicht dio Bewegungs- 
freiheit, die der katholischen Kirche, der Gegnerin aller anderen 
Konfessionen und des inadernen Staates, eingeräumt ist. 
Nach katholischer Lehre findet die Kirche ihre Vertretung 
nur in den Bischöfen, deren oberster der Bischof zu Rom ist. 
Der Staat nimmt auf diese Lehre Rücksicht und gesteht dem 
Papste, wie wir soeben beim Konkordate sahen. die oberste 
Sanktion zu. 
Nach evangelischer Lehre findet aber die Kirche ihre all- 
seitige Vertretung in den zu den Diögesan- und Generalsynoden 
bezw. Generalsynodalausschuss gewählten Abgeordneten aus den 
Reihen der Geistlichen und Nichtgeistlichen (5. S. 68 und 100)
	        
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