fullscreen: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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der Missbräuche und Annahme der in der Pfarrkirche eingeführten 
Gottesdienstordnung zu bewegen *), scheint resultatlos geblieben zu 
sein, denn in den nächsten Jahren beschweren sich die Nürnberger 
verschiedentlich, dass der Markgraf vor seinen Augen in den Stiften 
die Missbräuche dulde. Allein soweit man hiebei der Person Georgs 
Schuld beimessen wollte, geschah ihm Unrecht, denn er betrieb stets 
die Reformation ‘der Klöster, auch nachdem die Visitatoren ihr 
Werk beendigt hatten. 
Zuerst wurde Brenz um ein Gutachten angegangen, wie die- 
selbe ins Werk zu setzen sei. Dieser ?) unterscheidet zwei Arten 
von Gottesdienst: in den Pfarrkirchen für Alle, weshalb hier der 
Gottesdienst deutsch abgehalten werden müsse, in den Stiften und 
Klöstern für die Gelehrten, wo lateinischer Gottesdienst zu halten 
sei, denn wer lehren will, muss lateinisch können. Jährlich einmal 
müsse die ganze Bibel in den verschiedenen Gebetszeiten durch- 
gelesen werden, wofür er einen genauen Lektionsplan nach dem 
Muster der ersten Kirche gibt. Bei der täglichen Messe solle ein 
bestellter „gelehrter Leser der heiligen Schrift“ je ein. Kapitel aus- 
legen, Sonntags eine gemeine Predigt über das Evangelium gehalten. 
an den Festtagen über die betreffenden Sätze des Apostolikums ge- 
predigt werden. : Nachmittags ordnet er Lektionen über Rhetorik 
und Ars dicendi an. „Dies wäre vielleicht genug für ein Anfang. 
so müssen wir den nachkommen auch etwas zuschaffen lassen“. 
Zwei oder drei Stifte sollen in höhere Schulen umgewandelt werden, 
„dass man in einem jeglichen 30 oder 40 Knaben aus allen Schulen 
des ganzen Fürstentums nach ihres Ingeniums Geschicklichkeit be- 
sonders auserlesen aufzöge .. auch in dieselben Stifte oder Klöster 
Lektores bestellte, so die in Sprachen, in freien Künsten, in Theo- 
logie, auch Jurisprudenz täglich lesen sollten“. Diese Einrichtungen 
sollen jedoch erst dann getroffen werden, wenn die bisherigen Kloster- 
insassen ausgestorben sind. Brenz spricht hier zum erstenmal die 
1) Bescheid vom Sonntag nach Dionysi 28, VIII, 416 ff. 
2) Ordnung des Gottesdienstes, so in den Stifften und Klöstern for 
genommen werden möcht, 2. Juni 1529, Tom. XI: abe. Pressel., anere 
dota Brentiana p. 33 ff. 
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