Karl der Grosse in der Gegend des nachherigen Nürnberg zur
Sicherung vor den Einfällen der Slaven (Wenden) einen kriegs-
arfahrenen Mann einsetzte, der dort eine Burg erhielt. Den
Nürnberger Burggrafen kam ausserdem die höchste Gerichts-
leitung und oberste Kriegsführung im Herzogtum Franken an des
Kaisers Statt zu, sowie die Verwaltung der dortigen Reichsgüter.
Die Rechtspflege war zu jener Zeit grosser Willkür unter-
worfen, obgleich es ein kaiserliches Landgericht gab. Mit letzterem
war auch das sogenannte Kampf- oder Kolbengericht verbunden.
In Fällen nämlich, in denen das Landgericht der Wahrheit nicht
auf den Grund kommen konnte, liess man die Parteien hinüber und
herüber schwören und wenn das nichts helfen wollte, sich mit
einander schlagen, weil man der Gottheit zutraute, dass sie nur
der Partei den Sieg verleihen würde, bei der das Recht sei
In der Goschichte wird das Burggrafentum zuerst 1105
erwähnt. / Das Nürnberger Burggrafenamt scheint erst in den
Händen der Hohenzollern erblich geworden zu sein; denn vor
ihnen wechseln mehrere adelige Geschlechter im Besitze des-
selben ab, z. B. ein Herr von Vohburg, Grafen von Abenberg
ein Graf Konrad von Retz.
Doch ist es auch möglich, dass von den hier angeführten
Geschlechtern eines das andere beerbt hat, so dass also die burg-
gräfliche Würde von Anfang an erblich gewesen wäre. Das letzt.
genannte Geschlecht hat seinen Namen von Retz (Ragitze, Rag-
thes) in Niederösterreich. Viele Geschichtsschreiber nehmen an,
dass das schwäbische Haus der Hohenzollern durch Einheiratung
in das Retz’sche Haus zur Burggrafschaft in Nürnberg gelangte.
Des Burggrafen Friedrich I Sohn, Konrad I, welcher seit 1208
neben seinem Bruder Friedrich II genannt wird und sogar den
Namen seines mütterlichen Grossvaters (Retz) trägt, weil er eben
noch im Besitz der Herrschaft Retz gewesen ist, hat die letzten
Besitzungen in Gemeinschaft mit seiner Mutter zwischen 1218
und 1230 — wahrscheinlich nach dem Tode seines Bruders
Friedrich II — an den Herzog Leopold VI von Oesterreich
(+ 1230) verkauft.
Wer die ersten Herren von Bayreuth gewesen, lässt
sich nicht mit Gewissheit ermitteln.
Nicht einmal der Name „Bayreuth“ lässt sich mit Sicherheit
feststellen. In Folge seiner verschiedenen Schreibweise, nament-
lich zu den ersten Zeiten (z. B. Baierrute 1194, Baierruet 1284,
Beuerreuth 1292, Beierreuth 1297 u. s, w.) sind allerlei Deutungen
möglich. Da der Umkreis von Bayreuth viele slavische Namen
aufweist, so glauben manche, dass der Name „Bayreuth“ selbst
slavischen Ursprangs ist. Die Einen folgern dies schon aus der
ersten Silbe: denn „boi“ wäre ein wendisches Wort und bedeutet
„Kriegs
und seh
g. u de
Thürmg'
steller, 7
Emmerä
thanen;
Geschich
erblicken
das bay“
die erstf
andern
frankens
Da die
(nament!:
einer Wi
erste Sil!
hinweise?
Aus ;
Gegend zu
und Bernee!
Wald;
cf, Walkü
poten, als
des Herr.
(Sendera:
Nach
mächtiges G
fortlebt, da;
Grafen von
Die G
das sich ,
sitzen zu
lichen), d:
nannte,
des Grafe,
Seiner er
Kulmbaclı
mit Sophi
dass sein
Noch bei
Sohn 118ı
Unter wel
in Tirol,
Dalmatias