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gräflicher Seite zum Schutze des Wildes den armen Bauern zugemutet.
Sie sollten nicht einmal bei Nacht ihre Felder bewachen und das Wild
davon verscheuchen dürfen. Im Jahre 18688 erließ der Markgraf ein
ausdrückliches Verbot, das ebenso wie für seine eigenen, auch für die
Nürnbergischen Unterthanen gelten sollte, die Äcker nicht zu „verglän—
dern“ oder mit Zäunen einzufangen. Unbarmherzig wurden letztere
von den markgräflichen streifenden Reitern und Wildschergen nieder—
gerissen, wie denn diese rohen Söldlinge überhaupt großen Mutwillen
auf Nürnberger Boden verübten. Die „Refträger“ z. B., Landleute
und Händler, die Viktualien nach der Stadt zu Markte brachten, plün—
derten sie aus, rücksichtslos zerstampften ihre Rosse die keimenden Saaten
und manch ein Bauer wurde auf den bloßen Verdacht eines Jagdfrevels
hin, oft ganz ohne Grund mitten in der Arbeit vom Pfluge fortgeschleppt,
um dann „gestockt“ und einem scharfen peinlichen Verhör unterworfen
zu werden.“) Um seine Unterthanen gegen solche grobe Gewaltthätig—
keiten zu schützen, ließ der Rat auch seinerseits fleißig streifen, wodurch
es dann nicht selten geschah, daß ein markgräflicher Amtmann oder
Wildmeister, der sich gegen die armen Leute der Stadt vergangen, auf
einige Zeit mit irgend einem Turme an der Mauer oder mit dem Loch—
zefängnis unliebsame Bekanntschaft machen mußte. Der Markgraf
oflegte darauf gewöhnlich durch die „Verstrickung“ von Nürnberger
Bürgern zu antworten. Meist einigte man sich aͤber über die Frei—
lassung der Gefangenen, ohne daß es deshalb zu einem ernstlicheren
Konflikt gekommen wäre. Doch fehlte es auch nicht an blutigen Zu—
sammenstößen. Großes Aufsehen erregte es namentlich, als am 22. Oktober
1587 unfern von Heroldsberg im Walde bei einer Höhe, die „hohe
Haide“ genannt, ein streifender nürnbergischer Hauptmann Esaias von
Fers (mit dem Beinamen Steurmeister) von dem markgräflichen Amt—
mann in Bayersdorf, Hans Berthold von Rosenau, samt einigen seiner
Begleiter niedergemacht wurde. Den Thäter kostete es freilich Mühe
genug, beim Nürnberger Rate wieder aus Sorgen gelassen zu werden.
Nicht so gut erging es dem markgräflichen Wildmeister zu Rötenbach,
Hans Völklein, Hämmerlein genannt, der an dieser Mordthat beteiligt
war und sonst auch nürnbergische Unterthanen lange Zeit und viel—
fältiglich „gehochmuthet“ hatte. (Fortj. felgt.)
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*) Daß übrigens die Wilddieberei bei dem Mangel einer geregelten Forstauf—
sicht und rationeller polizeilicher Zustände in den Dörfern sehr im Schwange war,
läßt sich denken. Ein „vermehrter“ Wildschütz im Glaishammer, der im Jahre 1582
Kadolzburg mit dem Schwert hingerichtet wurde, soll nach eigenem Geständnis
320 Stück Wild und dazu noch mehrere Wildmeister erschossen haben.