fullscreen: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Die äußere Politik der Stadt war, wie sich denken läßt, all— 
mählig immer mehr eine rein defensive geworden. Ein aggressives 
Vorgehen, wie es die Stadt noch im Jahre 1504 beim bayerischen 
Erbfolgekriege befolgt hatte, lag weder im Sinne der Bürgerschaft, 
noch der ausschlaggebenden Persönlichkeiten; junge Patrizier, wie der 
später im Rate seiner Vaterstadt und als Kriegskommissar des frän— 
lischen Kreises durch seine militärischen Erfahrungen eine sehr hervor— 
ragende Rolle spielende Hieronymus Kreß (1046— 1596), mochten ihre 
Lust zu kriegerischen Abenteuern in auswärtigen Diensten bethätigen.“) 
Zum Schutz gegen Stdrungen des Landfriedens schloß die Stadt 
in alter Weise Bündnisse ab, wie sie denn auch noch nach dem Tode 
das bereits 1555 zu Augsburg Markgraf Albrechts im März 1557 
erneuerte Bündnis mit ihren bischöflichen Nachbarn von Bamberg, 
Würzburg und Eichstätt, sowie mit den Städten Rothenburg und 
Windsheim auf weitere drei Jahre verlängerte. Eine wie geringe 
materielle Bedeutung solchen Verträgen in der Stunde der Gefahr oft 
beiwohnte, ersehen wir freilich zur Genüge aus dem Verhalten des 
Bischofs von Eichstätt sowohl wie der Stadt Rothenburg, die entgegen 
den Abmachungen vom Spätherbst 1552 trotz aller Aufforderungen 
dem Kampfe gegen den Markgrafen völlig fernblieben. Kaum daß sie, 
sowie der Deutschmeister, der bei der Aufrichtung des Bundes gleich— 
falls mitgethan hatte, sich dazu verstehen wollten, einen Teil der Kriegs— 
kosten, nämlich Eichstätt und Rothenburg je 80000, der Deutschmeister 
36 000 fl. zu übernehmen. Und was Bamberg und Würzburg betrifft, 
so wurde von Nürnbergischer Seite sehr über den Undank der Bischöfe 
geklagt, weil sie, obwohl sich der Rat doch allein um ihretwillen in 
den schweren Krieg eingelassen, die darüber von der Stadt aufgehäufte un— 
geheure Schuldenlast nur zu einem kleinen Teile tragen helfen wollten. 
Nicht mehr als 300000 fl. in langen Fristen waren es, was die Bischöfe 
durch die Verträge vom 6. Juli 1560, bezw. 14. Februar 1561 bewilligten. 
Die Verstimmung, die darüber in Nürnberg herrschte, war so groß, 
daß am 4. September 1560 ein Dekret der Herren Älteren zu Stande 
kam, worin den Nachfolgern am Rat eingeschärft wurde, sich dies 
„Exempel“ zur Warnung dienen zu lassen und bei aller Bezeigung 
guter nachbarlicher Gesinnungen diesen und dergleichen Fürsten in 
Zukunft keinen Glauben zu schenken und sich nimmermehr mit ihnen zu 
„vertiefen.“ Die vorübergehenden Verpfändungen einiger AÄmter an 
Nürnberg (darunter auch wieder Vilseck) boten dafür nur geringen 
Ersatz. Das gleiche gilt von einem Privileg des Bischofs von Würz— 
Vgl. Des Hieronymus Kreß Kriegstagebuch 1571 bis 1676. Herausgegeben 
von Wilhelm Loose im 8. Heft der Mitteilungen des Vereins f. G. d. Stadt N.
	        
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