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Die äußere Politik der Stadt war, wie sich denken läßt, all—
mählig immer mehr eine rein defensive geworden. Ein aggressives
Vorgehen, wie es die Stadt noch im Jahre 1504 beim bayerischen
Erbfolgekriege befolgt hatte, lag weder im Sinne der Bürgerschaft,
noch der ausschlaggebenden Persönlichkeiten; junge Patrizier, wie der
später im Rate seiner Vaterstadt und als Kriegskommissar des frän—
lischen Kreises durch seine militärischen Erfahrungen eine sehr hervor—
ragende Rolle spielende Hieronymus Kreß (1046— 1596), mochten ihre
Lust zu kriegerischen Abenteuern in auswärtigen Diensten bethätigen.“)
Zum Schutz gegen Stdrungen des Landfriedens schloß die Stadt
in alter Weise Bündnisse ab, wie sie denn auch noch nach dem Tode
das bereits 1555 zu Augsburg Markgraf Albrechts im März 1557
erneuerte Bündnis mit ihren bischöflichen Nachbarn von Bamberg,
Würzburg und Eichstätt, sowie mit den Städten Rothenburg und
Windsheim auf weitere drei Jahre verlängerte. Eine wie geringe
materielle Bedeutung solchen Verträgen in der Stunde der Gefahr oft
beiwohnte, ersehen wir freilich zur Genüge aus dem Verhalten des
Bischofs von Eichstätt sowohl wie der Stadt Rothenburg, die entgegen
den Abmachungen vom Spätherbst 1552 trotz aller Aufforderungen
dem Kampfe gegen den Markgrafen völlig fernblieben. Kaum daß sie,
sowie der Deutschmeister, der bei der Aufrichtung des Bundes gleich—
falls mitgethan hatte, sich dazu verstehen wollten, einen Teil der Kriegs—
kosten, nämlich Eichstätt und Rothenburg je 80000, der Deutschmeister
36 000 fl. zu übernehmen. Und was Bamberg und Würzburg betrifft,
so wurde von Nürnbergischer Seite sehr über den Undank der Bischöfe
geklagt, weil sie, obwohl sich der Rat doch allein um ihretwillen in
den schweren Krieg eingelassen, die darüber von der Stadt aufgehäufte un—
geheure Schuldenlast nur zu einem kleinen Teile tragen helfen wollten.
Nicht mehr als 300000 fl. in langen Fristen waren es, was die Bischöfe
durch die Verträge vom 6. Juli 1560, bezw. 14. Februar 1561 bewilligten.
Die Verstimmung, die darüber in Nürnberg herrschte, war so groß,
daß am 4. September 1560 ein Dekret der Herren Älteren zu Stande
kam, worin den Nachfolgern am Rat eingeschärft wurde, sich dies
„Exempel“ zur Warnung dienen zu lassen und bei aller Bezeigung
guter nachbarlicher Gesinnungen diesen und dergleichen Fürsten in
Zukunft keinen Glauben zu schenken und sich nimmermehr mit ihnen zu
„vertiefen.“ Die vorübergehenden Verpfändungen einiger AÄmter an
Nürnberg (darunter auch wieder Vilseck) boten dafür nur geringen
Ersatz. Das gleiche gilt von einem Privileg des Bischofs von Würz—
Vgl. Des Hieronymus Kreß Kriegstagebuch 1571 bis 1676. Herausgegeben
von Wilhelm Loose im 8. Heft der Mitteilungen des Vereins f. G. d. Stadt N.