Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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besten Freunden ein bitteres Zerwürfnis hervorrufen konnte, einigen 
Kirchendienern ihr Amt ganz und gar zu verleiden. Vor allen 
war es Osiander, der (am 6. November) „Gewissens halber“ um 
seine Entlassung einkam. Der Rat erwiderte zwar, daß er sich 
dessen nicht zu ihm versehen hätte, machte aber keinen Versuch, ihn 
zum Bleiben zu bewegen. Denn schon lange, wie wir wissen, hatte 
die trotz aller Verwarnungen hartnäckig geübte Renitenz des Predigers 
die Unzufriedenheit der Ratsherren erregt, abgesehen davon, daß seine 
aufreizenden Reden gegen den Kaiser für die Stadt in der That eine 
beständige Gefahr bedeuteten. Vierzehn Tage später finden wir Osi—⸗ 
ander bereits auf der Reise, am 2. Dezember war er in Breslau, bald 
darauf folgte er einem Rufe seines alten Gönners, des Herzogs Albrecht 
von Preußen, nach Königsberg, wo er bis zu seinem frühzeitigen 
Tode (17. Oktober 1552) verblieb, nicht ohne zuvor durch seine eigen— 
tümlichen, mit der ihm eigenen Leidenschaft verfochtenen dogmatischen 
Ansichten einen gewaltigen Streit unter den Theologen seiner neuen 
Heimat erregt zu haben. Auch der Kaplan bei St. Jakob, Mathes 
Vogel, sowie die Kapläne Hieronymus Rauscher und Philipp Vischer 
bei St. Lorenz nahmen ihren Abschied, während sich Osianders Schwieger— 
sohn, der aufrichtig fromme Hieronymus Besold und einige andere, die 
gleichfalls schon ihre Stellen aufgesagt hatten, teils aus freien Stücken, 
teils durch gütliches Zureden des Rats nachträglich zum Bleiben ent— 
schlossen. Es wäre für letzteren natürlich keine kleine Sache gewesen, 
mit einem Schlage so viele tüchtige Verkündiger des Wortes Gottes 
verlieren zu müssen. Daß aber Veit Dietrich aus Gram über die 
Einführung der neuen Interimsagende — zu Anfang des Jahres 1549 
— in der unter anderem auch der Text des bereits erwähnten 
Lutherischen „Kinderliedes“ dahin geändert wurde, daß es fortan an 
Stelle des Verses „Und steur' des Papsts und Türken Mord“ „Und 
wehr des Satans List und Mord“ heißen sollte, gestorben sei (20. März 
1549), dürfte wohl nur Legende sein, denn schon lange hatte ihn die 
Gicht unter höchst schmerzhaften Leiden ans Krankenlager gefesselt 
gehalten. 
Mit der Einführung der neuen Agende auf dem Lande kann 
man die kirchliche Gesetzgebung, die das Interim zur Folge hatte, als 
abgeschlossen betrachten. Der Rat ließ sich auch weder durch weitere 
kaiserliche Monitorien noch durch das Drängen der Bischöfe von Bam— 
berg, Würzburg und Eichstätt, die ihre früheren Jurisdiktions- und 
Cigentumsrechte wieder zu erlangen hofften, zu weiteren Schritten be— 
wegen. Ganz entschieden wurde namentlich die Restitution der Klöster 
abgelehnt. Ein am 5. September 1551 dem Kaiser vorgelegter aus⸗
	        
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