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besten Freunden ein bitteres Zerwürfnis hervorrufen konnte, einigen
Kirchendienern ihr Amt ganz und gar zu verleiden. Vor allen
war es Osiander, der (am 6. November) „Gewissens halber“ um
seine Entlassung einkam. Der Rat erwiderte zwar, daß er sich
dessen nicht zu ihm versehen hätte, machte aber keinen Versuch, ihn
zum Bleiben zu bewegen. Denn schon lange, wie wir wissen, hatte
die trotz aller Verwarnungen hartnäckig geübte Renitenz des Predigers
die Unzufriedenheit der Ratsherren erregt, abgesehen davon, daß seine
aufreizenden Reden gegen den Kaiser für die Stadt in der That eine
beständige Gefahr bedeuteten. Vierzehn Tage später finden wir Osi—⸗
ander bereits auf der Reise, am 2. Dezember war er in Breslau, bald
darauf folgte er einem Rufe seines alten Gönners, des Herzogs Albrecht
von Preußen, nach Königsberg, wo er bis zu seinem frühzeitigen
Tode (17. Oktober 1552) verblieb, nicht ohne zuvor durch seine eigen—
tümlichen, mit der ihm eigenen Leidenschaft verfochtenen dogmatischen
Ansichten einen gewaltigen Streit unter den Theologen seiner neuen
Heimat erregt zu haben. Auch der Kaplan bei St. Jakob, Mathes
Vogel, sowie die Kapläne Hieronymus Rauscher und Philipp Vischer
bei St. Lorenz nahmen ihren Abschied, während sich Osianders Schwieger—
sohn, der aufrichtig fromme Hieronymus Besold und einige andere, die
gleichfalls schon ihre Stellen aufgesagt hatten, teils aus freien Stücken,
teils durch gütliches Zureden des Rats nachträglich zum Bleiben ent—
schlossen. Es wäre für letzteren natürlich keine kleine Sache gewesen,
mit einem Schlage so viele tüchtige Verkündiger des Wortes Gottes
verlieren zu müssen. Daß aber Veit Dietrich aus Gram über die
Einführung der neuen Interimsagende — zu Anfang des Jahres 1549
— in der unter anderem auch der Text des bereits erwähnten
Lutherischen „Kinderliedes“ dahin geändert wurde, daß es fortan an
Stelle des Verses „Und steur' des Papsts und Türken Mord“ „Und
wehr des Satans List und Mord“ heißen sollte, gestorben sei (20. März
1549), dürfte wohl nur Legende sein, denn schon lange hatte ihn die
Gicht unter höchst schmerzhaften Leiden ans Krankenlager gefesselt
gehalten.
Mit der Einführung der neuen Agende auf dem Lande kann
man die kirchliche Gesetzgebung, die das Interim zur Folge hatte, als
abgeschlossen betrachten. Der Rat ließ sich auch weder durch weitere
kaiserliche Monitorien noch durch das Drängen der Bischöfe von Bam—
berg, Würzburg und Eichstätt, die ihre früheren Jurisdiktions- und
Cigentumsrechte wieder zu erlangen hofften, zu weiteren Schritten be—
wegen. Ganz entschieden wurde namentlich die Restitution der Klöster
abgelehnt. Ein am 5. September 1551 dem Kaiser vorgelegter aus⸗