Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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r machte zuerst unter der Hand und dann im Auftrage des Rats, 
jen er, wenn auch wohl erst nach einigem Widerstreben, für sich zu 
jewinnen wußte, dem Markgrafen das Anerbieten, sich zum Zweck einer 
„christlichen Visitation“ der Prediger mit der Reichsstadt Nürnberg 
zusammenzuthun. Der Markgraf sagte zu und am 11. Juni 1528 
lamen die beiderseitigen Abgeordneten zur näheren Beratung in Schwa— 
bach zusammen. Es waren von Seiten des Markgrafen der Kanzler 
Beorg Vogler, der Schwabacher Amtmann Wolfgang von Wiesenthau, 
die Prediger Andreas Althammer*) von Ansbach, Adam Weiß von 
Trailsheim und der Pfarrer und Prediger am Stift zu Ansbach, 
Johann Rurer (oder Rohrer), der einst vor dem Zorn Kasimirs hatte 
lüchten müssen, durch Georg aber wieder zurückgerufen worden war. 
Von Nürnbergischer Seite erschienen der Ratsherr Martin Tucher, 
Lazarus Spengler und die Geistlichen Andreas Osiander und Domi— 
nicus Schleupner. Während die Geistlichen sich wegen der Visitations— 
instruktion mit einander zu verständigen suchten, bemühte sich Spengler, 
die eigentlich „treibende Kraft bei dem ganzen Werk,“ auch ein poli— 
tisches Bündnis zwischen den erst jüngst wieder durch neue und alte 
Differenzpunkte entzweiten Nachbarn zu Stande zu bringen. Im 
November 1526 nämlich hatten die beiden Markgrafen Georg und 
Kasimir „Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg“ vor dem 
Reichskammergericht, das damals zusammen mit dem Reichsregiment 
in Eßlingen tagte, verklagt. In fünf „unterschiedlichen“ Punkten, 
zrklärten sie, sei ihre Landeshoheit durch den Nürnberger Rat verletzt 
vorden. Als solche führten sie auf den Bau des Sebastiansspitals und 
anderer fest gebauter, teils öffentlicher, teils Privatgebäude, befestigter 
Kirchhöfe u. s. w. auf dem von ihnen beanspruchten Territorium, die 
Usurpation des Geleits vor dem Frauen- und Lauferthor, die An— 
naßung des kleinen Waidwerks in dem Reichswald durch Nürnberger 
Unterthanen, das die Markgrafen doch allein den Ratsmitgliedern zu— 
gjestanden wissen woͤllten, vor allem aber die Störung ihrer Gerichts— 
joheit in peinlichen Sachen, ihrer eigentlichen fraißlichen Obrigkeit, 
oon der die vorher beanspruchten Rechte nur ein Ausfluß waren. 
Bei dem Kammergerichte wurde diese Klagsache wie fast alle, die bei 
ihm anhängig waren, auf die lange Bank geschoben und es häuften 
sich darüber die Aktenstücke in schier unübersehlicher Fülle. Eine 
ꝛeinigermaßen vollzählige Sammlung allein der gedruckten Deductiones 
uind Specificationes, Articuli additionales und praeiudiciales und 
cespective peremtoriales, Replicae und Triplicae und wie die zopfigen 
Von seinem Geburtsorte Brenz häufig Brentius genannt und ja nicht 
mit dem später zu nennenden Johanves Brenz zu verwechseln. 
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