Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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notdürftiges Auskommen. Am besten scheint — außer den beiden Pröpsten, 
deren Stellen indeß mit dem Tode von Peßler und Pömer eingingen — 
der im August 1525 als Kustos und Prediger zum neuen Spital berufene 
Wenzeslaus Link bezahlt worden zu sein. Er erhielt 200 fl. jährlich, 
der frühere Augustinerprior Wolfgang Volprecht und Venatorius, beide 
Wochenprediger in der Suden (oder Sutten, s. S. 188) im neuen Spital, 
außer freier Wohnung nur je 100 Gulden. Schleupner und Osiander 
hatten ein Einkommen von etwa 150 Gulden. Ein Kaplan indeß 
scheint nicht mehr als 75 Gulden jährlich erhalten zu haben. Mußten 
sie doch anfangs auch die Stolgebühren an den Rat abliefern. Im 
ganzen wurde; nur etwa der zehnte Teil des eingezogenen Kirchenver— 
mögens auf die Geistlichkeit verwendet. Das bereits erwähnte 1528 
gegründete Kirchenamt, aus dem später die Besoldungen der Geistlichen 
zum größten Teile aufgebracht werden mußten, war ebenfalls sehr schlecht 
dotiert. Seine Einnahmen bestanden im allgemeinen nur aus allerlei 
Kirchengebühren und einem etwaigen Verkauf der Kirchenschätze, sodaß 
das Landalmosenamt, später andere Ämter, große Zuschüsse zu leisten 
hatten. Stiftungen für Predigtzwecke (Vesper-, Dienstags-, Sonn— 
abends- u. s. w. ⸗Predigten) gab es im ganzen nur wenige. Daß der 
Gehalt der Geistlichen natürlich mit dem stetig sinkenden Wert des 
Geldes von Zeit zu Zeit in Einklang gebracht wurde, versteht sich 
von selbst. Indeß immer blieb die Besoldung der meisten von ihnen 
nur gering und ist es ja wohl zum Teil noch bis auf die heutige Zeit 
geblieben.“) 
Mit der Einführung der Reformation sehen wir den Rat überall 
als Träger der landeskirchlichen Gewalt, als die rechte christliche Obrig— 
deit im Sinne Luthers. So stand ihm die Berufung der Geistlichen 
fortan allein (nicht, wie bisher den Pröpsten) zu. Im Anfange ver— 
wendete man natürlich hauptsächlich ehemalige Mönche. Mit Strenge 
trat der Rat auch den unsittlichen Folgen des Cölibats entgegen. Die 
Geistlichen erhielten den Befehl, binnen acht Tagen ihre Konkubinen 
wegzuschicken oder sie zu Weibern zu nehmen. Ein Linck, ein Schleup⸗ 
ner, ein Pistorius waren ihnen schon früher mit gutem Beispiel voran⸗ 
zgegangen, im Mai und im November 1525 traten auch Peßler und Osiander 
n den Ehestand. Die laxere Auffassung des Ehelebens, die eine zeitlang 
durch das Mißverstehen der lutherischen Lehre einzureißen begann und 
häufig Ehebrüche, leichtsinnige Ehescheidungen und Wiederverheiratungen 
zur Folge hatte, wollte der Rat unter keinen Umständen dulden. Die 
Ehesachen, für die so lange das bischöfliche Gericht zuständig gewesen 
Bgl. vor allem Hilpert, J. W., Geschichte der Entstehung und Fortbildung 
des protestantischen Kirchenvermögens der Stadt Nürnbera. Nbg. 1848.
	        
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