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entfernt wurden, die neuen Prediger, den schon erwähnten Johann Poli—
ander, den der Rat zu St. Klaren und einen gewissen Johann Schwan—
häuser, den er bei St. Katharinen mit dem Predigtamt betraut hatte,
anzuhören oder gar einen der ausgetretenen Augustinermönche zum Beicht—
vater anzunehmen (19. März 1525). Allein ihre Klagen und wieder—
holten Bittgesuche, die sie an den Rat und besonders an ihren Pfleger,
Kaspar Nützel, richteten, blieben ohne Erfolg. Zwar sah der Rat mit
Rücksicht auf die lutherische Lehre von der Wertlosigkeit der Ohren—
beichte davon ab, ihnen einen Beichtvater aufzudrängen, um so eifriger
bestand er jedoch darauf, daß sie den Predigten der evangelischen Geist—
lichen beiwohnten. Man übte eine peinliche Kontrole über sie, ob
auch alle dabei zugegen wären und ging so weit, zu untersuchen, ob
sie sich nicht die Ohren zustopften, um die Schmähungen und Auf—
reizungen der Prediger gegen die alte Kirche und das Ordensleben
nicht anhören zu müssen. Denn ein zelotischer, häufig brutaler Ton
herrschte in diesen Predigten, worin sich überhaupt die Anhänger beider
Kirchen durchaus nichts nachgaben. Es war ein wahres Martyrium,
das die arme Charitas und ihre Mitschwestern durchzumachen hatten.
Zu offenen Beleidigungen gesellte sich noch die Furcht, daß die durch
die Reden der Prediger aufgehetzte Menge das Kloster stürmen, wohl
gar ausbrennen und die Nonnen mit Gewalt daraus vertreiben würde
Dahin sollte es nun wohl nicht kommen, dafür ging aber der Rat am
6. Juni einen entscheidenden Schritt weiter. Er ließ an die beiden
Frauenklöster in der Stadt und auch an die zufällig (wegen der Bauern—⸗
unruhen) in Nürnberg anwesenden Nonnen der Klöster Engelthal und
Pillenreuth die Aufforderung ergehen, sie sollten binnen der nächsten
vier Wochen ihre Ordenstracht, die dem Rat ärgerlich und anstößig
sei, ablegen und sich wie andere „Bürgersgenossen“ kleiden. Eine jede
Nonne, die austreten wollte oder deren Eltern dies begehrten, sollte
von ihren Oberinnen ihrer Pflicht entbunden und ihr dazu ihr ein—
gebrachtes Vermögen verabfolgt oder sonst ein „ziemliches“ Leibgeding
aus des Klosters Gütern gewährt werden. Außerdem sollte der ganze
Eigentumsbestand der Klöster inventarisiert werden. Die Abtissin
Charitas, in untergeordneten Dingen nachgiebig, blieb in der Haupt—⸗
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Nonne, die sich Gott gelobt habe, von ihrem Gelöbnis freizusprechen.
Auch beteuerten ihr alle Schwestern des Konvents einmütiglich, daß
sie fest zusammenhalten und ihre geliebte Mutter nie verlassen wollten.
Allein der Eifer der Neugläubigen setzte das mit Gewalt durch, was
er in Güte und mit Überredung nicht zu erreichen vermochte. Die
Frauen der Ratsherren Ebner, Nützel und Tetzel erklärten, daß sie