Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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entfernt wurden, die neuen Prediger, den schon erwähnten Johann Poli— 
ander, den der Rat zu St. Klaren und einen gewissen Johann Schwan— 
häuser, den er bei St. Katharinen mit dem Predigtamt betraut hatte, 
anzuhören oder gar einen der ausgetretenen Augustinermönche zum Beicht— 
vater anzunehmen (19. März 1525). Allein ihre Klagen und wieder— 
holten Bittgesuche, die sie an den Rat und besonders an ihren Pfleger, 
Kaspar Nützel, richteten, blieben ohne Erfolg. Zwar sah der Rat mit 
Rücksicht auf die lutherische Lehre von der Wertlosigkeit der Ohren— 
beichte davon ab, ihnen einen Beichtvater aufzudrängen, um so eifriger 
bestand er jedoch darauf, daß sie den Predigten der evangelischen Geist— 
lichen beiwohnten. Man übte eine peinliche Kontrole über sie, ob 
auch alle dabei zugegen wären und ging so weit, zu untersuchen, ob 
sie sich nicht die Ohren zustopften, um die Schmähungen und Auf— 
reizungen der Prediger gegen die alte Kirche und das Ordensleben 
nicht anhören zu müssen. Denn ein zelotischer, häufig brutaler Ton 
herrschte in diesen Predigten, worin sich überhaupt die Anhänger beider 
Kirchen durchaus nichts nachgaben. Es war ein wahres Martyrium, 
das die arme Charitas und ihre Mitschwestern durchzumachen hatten. 
Zu offenen Beleidigungen gesellte sich noch die Furcht, daß die durch 
die Reden der Prediger aufgehetzte Menge das Kloster stürmen, wohl 
gar ausbrennen und die Nonnen mit Gewalt daraus vertreiben würde 
Dahin sollte es nun wohl nicht kommen, dafür ging aber der Rat am 
6. Juni einen entscheidenden Schritt weiter. Er ließ an die beiden 
Frauenklöster in der Stadt und auch an die zufällig (wegen der Bauern—⸗ 
unruhen) in Nürnberg anwesenden Nonnen der Klöster Engelthal und 
Pillenreuth die Aufforderung ergehen, sie sollten binnen der nächsten 
vier Wochen ihre Ordenstracht, die dem Rat ärgerlich und anstößig 
sei, ablegen und sich wie andere „Bürgersgenossen“ kleiden. Eine jede 
Nonne, die austreten wollte oder deren Eltern dies begehrten, sollte 
von ihren Oberinnen ihrer Pflicht entbunden und ihr dazu ihr ein— 
gebrachtes Vermögen verabfolgt oder sonst ein „ziemliches“ Leibgeding 
aus des Klosters Gütern gewährt werden. Außerdem sollte der ganze 
Eigentumsbestand der Klöster inventarisiert werden. Die Abtissin 
Charitas, in untergeordneten Dingen nachgiebig, blieb in der Haupt—⸗ 
—E DVD eine 
Nonne, die sich Gott gelobt habe, von ihrem Gelöbnis freizusprechen. 
Auch beteuerten ihr alle Schwestern des Konvents einmütiglich, daß 
sie fest zusammenhalten und ihre geliebte Mutter nie verlassen wollten. 
Allein der Eifer der Neugläubigen setzte das mit Gewalt durch, was 
er in Güte und mit Überredung nicht zu erreichen vermochte. Die 
Frauen der Ratsherren Ebner, Nützel und Tetzel erklärten, daß sie
	        
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