Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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RKom, um von da — was allgemeine Entrüstung hervorrief — als 
päpstlicher Potonotarius selber die Bannbulle nach Deutschland mit— 
zubringen, in der der Bann über Luther und einige seiner Anhänger 
ausgesprochen war. Vollends tief empörend mußte es aber auf jeden 
Wohldenkenden wirken, als Eck von der Befugnis, die er erhalten 
hatte, den Bann auch über solche Personen zu verhängen, die nach 
seiner Ansicht einen ganz besonderen Eifer für Luthers Sache an den 
Tag gelegt hätten, in der Weise Gebrauch machte, daß er die Namen 
einiger seiner persönlichen Feinde, nämlich Pirkheimers und Adelmanns, 
gleichfalls in die Bannbulle setzte. Wie konnte dies anders denn 
als ein geradezu frivoler Racheakt aufgefaßt werden“ Adelmann 
wurde von Eck die Schuld an einem gleichfalls wider ihn gerichteten 
—XE Domherren“) in die 
Schuhe geschoben. Neben Pirkheimer war in der Bulle aber auch 
noch ein anderer Nürnberger genannt, der Ratsschreiber Lazarus 
Spengler, der in seiner tiefreligiösen Gesinnung gleich von vornherein 
für Luther eingenommen, eine „Schutzred“ für dessen Lehre verfaßt 
hatte. Spengler hatte das freimütige Schriftchen nur in seinem engeren 
Freundeskreise handschriftlich verbreiten wollen, es war aber — wenn 
auch anonym — wider seinen Willen im Druck erschienen. Was ihm 
aber die Ehre eintrug, seinen Namen gleichfalls in die Bannbulle 
gesetzt zu sehen, war wohl mehr der Umstand, daß Eck in Spengler 
irrtümlich den Verfasser einer deutschen Übersetzung der Pirkheimerschen 
Schmähschrift erkannt zu haben glaubte. Natürlich konnte sich Eck 
für seine Handlungsweise nicht auf diese aus persönlicher Feindschaft 
gegen ihn entstandenen Schriften berufen, deren Verfasser er zum 
mindesten erst überzeugend hätte nachweisen müssen. Es genügte ihm, 
den Gebannten ihre Parteinahme für Luther, dessen Lehre und Schriften 
sie in einer für Laien gänzlich unerlaubten Weise „aufgeblasen“ und 
verbreitet hätten, vorwerfen zu können. Doch konnten jene mit Recht 
erwidern, daß beides bis jetzt noch nicht verboten gewesen sei. Lange 
Zeit erfuhren sie übrigens nur vom Hörensagen, welch schweres Ver⸗ 
hängnis sie betroffen hatte. Höchst wahrscheinlich trug die gehässige 
Art Ecks selbst die Schuld daran, da er erst Mitte Oktober, nachdem von 
den sechzig Tagen, die den Gebannten zum Widerruf gelassen waren, 
schon eine gute Zeit verstrichen war, dem Rat offiziell davon Mitteilung 
machte. Zugleich verlangte er vom Rat, er solle allen Buchdruckern 
in Nürnberg den Druck lutherischer Schriften verbieten, vielmehr alles, 
was sich davon auftreiben lasse, auf einen Haufen sammeln und ver— 
brennen. Forts. folgt.)
	        
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