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RKom, um von da — was allgemeine Entrüstung hervorrief — als
päpstlicher Potonotarius selber die Bannbulle nach Deutschland mit—
zubringen, in der der Bann über Luther und einige seiner Anhänger
ausgesprochen war. Vollends tief empörend mußte es aber auf jeden
Wohldenkenden wirken, als Eck von der Befugnis, die er erhalten
hatte, den Bann auch über solche Personen zu verhängen, die nach
seiner Ansicht einen ganz besonderen Eifer für Luthers Sache an den
Tag gelegt hätten, in der Weise Gebrauch machte, daß er die Namen
einiger seiner persönlichen Feinde, nämlich Pirkheimers und Adelmanns,
gleichfalls in die Bannbulle setzte. Wie konnte dies anders denn
als ein geradezu frivoler Racheakt aufgefaßt werden“ Adelmann
wurde von Eck die Schuld an einem gleichfalls wider ihn gerichteten
—XE Domherren“) in die
Schuhe geschoben. Neben Pirkheimer war in der Bulle aber auch
noch ein anderer Nürnberger genannt, der Ratsschreiber Lazarus
Spengler, der in seiner tiefreligiösen Gesinnung gleich von vornherein
für Luther eingenommen, eine „Schutzred“ für dessen Lehre verfaßt
hatte. Spengler hatte das freimütige Schriftchen nur in seinem engeren
Freundeskreise handschriftlich verbreiten wollen, es war aber — wenn
auch anonym — wider seinen Willen im Druck erschienen. Was ihm
aber die Ehre eintrug, seinen Namen gleichfalls in die Bannbulle
gesetzt zu sehen, war wohl mehr der Umstand, daß Eck in Spengler
irrtümlich den Verfasser einer deutschen Übersetzung der Pirkheimerschen
Schmähschrift erkannt zu haben glaubte. Natürlich konnte sich Eck
für seine Handlungsweise nicht auf diese aus persönlicher Feindschaft
gegen ihn entstandenen Schriften berufen, deren Verfasser er zum
mindesten erst überzeugend hätte nachweisen müssen. Es genügte ihm,
den Gebannten ihre Parteinahme für Luther, dessen Lehre und Schriften
sie in einer für Laien gänzlich unerlaubten Weise „aufgeblasen“ und
verbreitet hätten, vorwerfen zu können. Doch konnten jene mit Recht
erwidern, daß beides bis jetzt noch nicht verboten gewesen sei. Lange
Zeit erfuhren sie übrigens nur vom Hörensagen, welch schweres Ver⸗
hängnis sie betroffen hatte. Höchst wahrscheinlich trug die gehässige
Art Ecks selbst die Schuld daran, da er erst Mitte Oktober, nachdem von
den sechzig Tagen, die den Gebannten zum Widerruf gelassen waren,
schon eine gute Zeit verstrichen war, dem Rat offiziell davon Mitteilung
machte. Zugleich verlangte er vom Rat, er solle allen Buchdruckern
in Nürnberg den Druck lutherischer Schriften verbieten, vielmehr alles,
was sich davon auftreiben lasse, auf einen Haufen sammeln und ver—
brennen. Forts. folgt.)