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gehenden Zusammenhang mit Bocec. bieten. Wir dürfen,
bemerkt er S. 165, überhaupt nicht annehmen, dass Bocc. etwa
ein Manuscript der cento nov. ant. gekannt habe, da diese
erst im zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts, ja vielleicht erst
nach Bocc. gesammelt seien. Aber auch die Ansicht Loiseleur-
Deslongchamps’ und Benfey’s, welche auf einen Zusammenhang
des Pantschatantra mit dem ersten Teile der Novelle hinweisen,
wird von Landau bekämpft. Er glaubt (a. a. O0. S. 19), dass
Bocc. überhaupt keine Redaction des indischen Werkes gekannt
habe; diese Ansicht ist aber, wie wir sehen werden, nicht richtig.
Als eventuelle Vorlagen für Boce. kommen von vornherein nur
zwei Redactionen des Pantschatantra in Betracht, die griechische
des Simon Seth aus dem 11. Jahrhundert (Benfey S. 8; Landau,
Tab. A nach S. 18) und die lateinische des Johann von Capua
(1263—78, Benfey S. 15; Landau a. a. 0.)!) Die erstere enthält
jedoch unsere Geschichte nicht (Benfey S. 299), fällt also hier für
die Untersuchung fort. Wenn nun Landau meint, dass Bocc. auch
die lateinische Redaction nicht gekannt habe, da sie zu seiner
Zeit in Italien wenig verbreitet war, so kann dieser Grund schon
an und für sich nicht gelten. Boccaccio, der sich lange in der
Nähe von Capua, in Neapel, aufhielt und die Gunst der Königin
Johanna, wie der Prinzessin Marie, König Roberts natürlicher
Tochter, genoss, konnte bei dem in höheren Kreisen damals
herrschenden literarischen Interesse unschwer zur Kenntnis eines
solchen Werkes, wie das des Johann von Capua”®) gelangen.
Auch ist es nicht ganz richtig, wenn Landau meint, es gebe von
allen Erzählungen Boccaccio’s, die zum Pantschatantra Beziehungen
zeigen, andre Bearbeitungen, welche Boccaccio näher stünden,
als das Pantschatantra selbst. Landau S. 19 gibt ja an, dass
diess für Dec. II, 2 (Rinaldo d’Asti) nicht der Fall sei, und auch
bei unserer Novelle steht das Pantschatantra Boccaccio viel
1) Gedruckt um 1480 als Directorium humanae vitae alias parabolae
antiquarum sapientium s. 1. et a,
?®) Dieser hatte es für seinen Protector, den Cardinal Matheus. de
Rubeis (Rubeus Ursinus), Neffen des späteren Papstes Nicolaus IIL.. ver-
fasst — vgl. Loiseleur-Deslongchamps s. 18.
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