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Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 439 
zwölf Gedecken, so erhalten wir für alle drei Mähler zusammen rund 25 
Gedecke. Zu dem Preise vom Jahre 1476 berechnet, würden diese auf 
42.3 G" zu stehen kommen. Wir schlagen hiernach die Kosten der drei 
Mähler für unsere Epoche auf 42 &% pro Jahr!) an. 
war 
Zusammenstellung der Ausgaben für Speisen und Getränke. 
31 | 32 | 38 | 34 | 35 | s6 | a7 | 28 | a9 | 40 
a) Erfrischungen für die 
Sedentes........... 0 38.10/ 56.—| 55.60| 62.05| 69.50] 64.60| 70.45] 62.10] 78.75] 40.10 
b) Erfrischungen für die 
Losungstube ....... 2 120 a 50.— m 50.—| 50.— On 50.—| 50.— 
c) Gewürz............ „| 32.15| 19.40 32.25 12.45| —.40| 10.85| 8.10 — | 15.45 — 
d) die drei Ratsmähler ,, 42.—! 42.—| 42.—| 42.—| 42.— 42.—| 42.— 42.—| 42.—| 42.— 
Summa % |162.25/167.401179.85166.50|161.90167.45/170.55/154.10/186.20132.10 
& 2. Die Bekleidung der Amtleute. 
Laut einer Aufzeichnung aus der Mitte des XV. Jahrhunderts,’) 
die im grofsen und ganzen wohl auch für unsere Epoche zutreffend sein 
dürfte, erhalten zu Bekleidungszwecken alljährlich 
a) die Spielleute: ein Stück Tuch im Werte von 10% bis 11 6 
1) Diese Berechnung wird durch 42 noch während des Druckes aufgefundene 
Küchenrechnungen über Ratsmähler aus der Zeit von 1439 bis 1458 (vergl. Nbg. KA. 
S. VI. 105, 1 No. 9) im wesentlichen bestätigt. Die Gesamtausgabe für alle drei 
Mahlzeiten läfst sich aus ihnen zum ersten Male für das Jahr 1442 nachweisen 
Damals betrug sie rund 839 new‘ wovon etwa die Hälfte auf das Mahl zur Rech- 
nung und je ein Viertel auf das Mahl zum neuen Rat und zu Pfingsten entfällt. 
Ein Bild von der Zusammensetzung der Ausgaben im einzelnen mag die Rechnung 
über das Mahl zum neuen Rat 1439 gewähren. Sie verzeichnet: 
a) für Getränke: 6 Mafs Wein zu je 7 A; 10 Mafs zu je 9A; 1 Mafs Muskateller 
zu 24 4; 4 Mafs Bier 8 A. 
b) für Gewürz: 3 Lot Langpfeffer 18 4; 3 Lot Pariskörner 30 %; 2 Lot Safran 
72 5; 4 Lot Zimmet 28 4; 1 Vierdung Zucker 24 &; 1 Pfd. kleine Weinbeeren 
(== Korinthen) 16 Ss; 1 Pfd. Mandeln 20 &. 
c) für Geflügel und Fisch: 5 Haselhühner 96 4; 3 alte Hennen 60 4; 5 junge 
Hühner 50 4%: 2 Birkhähne 35 %; 4 Tauben 10 &%; 3 Gelung 15 4%; 1 Hecht 
49 A; Granter (?) 12 A. 
d) für Gebäck: 1 Fladen 18 &: Brot 24 A; 1 Paglein (Begel = ein ringförmiges 
Gebäck) 18 4. 
e) für Käse, Obst und Zuthaten: 2 Käse 46 4%; Obst 184; 1 Pfd. Speck 6A: 
Schmalz 24 %; Eier 18 4%; Salz 44; Hefe 12 4; Kraut 12 9%; Feiel(?) 64. 
f) für das Personal: dem Hausknecht 60 &%: der Köchin 36 4%; den Küchen- 
mädchen 24 4. 
2) Nbe. KA. Me. 319 Fol. 60.
	        
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