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Diese Kapelle, — wir erinnern uns, daß sie nach der heiligen
Nargarete benannt ist — war das ganze Mittelalter hindurch im
Lehensbesitze des deutschen Ordens, dem sie schon 1216 vom Kaiser
zugewiesen wurde. Es ist zwar in der Urkunde nur von der Kapelle
auf der Kaiserburg schlechtweg die Rede, aber wir wissen aus späteren
Ratsverlässen (das sind Ratsbeschlüsse), daß darunter nur die Mar—⸗
garetenkapelle, also die untere Kapelle, verstanden werden kann.
Die Burggrafen könnten diese Kapelle also nur bis zum Jahre
1216 benützt haben. Wir wissen auch (wir kommen darauf noch
später zurück), daß sie etwa seit dem Interregnum sicher nichts mehr
in der Kaiserburg zu thun gehabt haben,“) da diese dem Schutze be—
sonderer Kastellane und bald auch der Stadt Nürnberg selbst unter—
stellt wurde. Aber mit dieser Thatsache steht ja Essenweins Annahme
nicht in Widerspruch, daß die beiden aufgefundenen Leichen die zweier
vor dem Jahre 1216 verstorbener Burggrafen seien. Waren die Burg-
grafen mit der Gruftkapelle belehnt, so konnten sie sich wohl auch in
ihr begraben lassen. Nötigenfalls konnten sie ja wohl auch dazu eine
besondere Erlaubnis des Kaisers eingeholt haben.
Wir entscheiden uns nicht für Essenweins Ansicht. Wir sagen
nur, es wäre nicht unmöglich, daß er Recht hätte. Wenn es sich um
Dinge handelt, die so lange her sind, auf die wir nur aus zufälligen
Funden, aus der Vergleichung der Denkmäler und aus den Verhält—
nissen späterer Zeiten Schlüsse ziehen können, wird der gewissenhafte
Historiker sich nur zu oft mit dem Ausspruche bescheiden müssen: Wir
wissen nicht. Deswegen wird er aber Erklärungsversuche nicht zurück⸗
weisen. Und so handle auch der Leser, nur bleibe er sich dessen bewußt,
daß er es mit einer Hypothese, nicht mit einer historisch feststehenden
Thatsache zu thun habe.
Wir fassen unsere Ansicht in folgenden Sätzen zusammen. Die
sNaiserburg, des Kaisers und des Reichs Veste, wie sie später genannt
wird, wurde, soweit sie in das zwölfte Jahrhundert zurückreicht, aller
Wahrscheinlichkeit nach von den staufischen Kaisern (wohl Friedrich
Barbarossa) selbst erbaut. Denn sie sahen Burg und Stadt Nürnberg
als ihr Eigentum an. Waährend der langen Abwesenheit der Kaiser
mag ein Kastellan, (wie in späterer Zeit) sie zu verwahren gehabt
haben; es ist aber auch möglich, daß die Burggrafen mit ihr belehnt
755 ysssenwein will in der oberen Kapelle, der sogenannten Kaiserkapelle, dit
St. Otmarskapelle erkennen, die urkundlich wiederholtawon den Burggrafen als in
ihrer Residenz gelegen bezeichner wird. Daraus zieht er den Schluß, daß die Burg⸗
afen wenigstens bis nicht lange vor 1273 Auf der Kaiserburg. residiert haben.
ummenhoff hat die Unhaltbarkeit dieser Ansicht in seinem schon erwühnten Vor⸗
krag gründlich nachgewiesen. Die Otmarskapelle war identisch mit der Walpurgis⸗
kapellee Einen befonderen Namen der Kaiserkapelle lennen wir nicht.