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Die Nürnberger Apotheker, die im 15. Jahrhundert eines sehr
zuten Rufs genossen und namentlich von den brandenburgischen Mark—
grafen gern gesucht waren, scheinen später lange Zeit eine etwas unter⸗
geordnete Stellung eingenommen zu haben. Ulman Stromer rechnet
fie zu den Ehrbaren, doch schon ein Ratsverlaß von 1508 bezeichnet
ihre Gehilfen als „Knechte“ und im 17. Jahrhundert werden die Apo⸗
theker einfach unter den Handwerkern aufgezählt. Das Tragen eines
Kaputrockes und Degens, die Tracht der Gelehrten, war ihnen ver—
hoten. Und doch muß bereits damals eine gewisse wissenschaftliche Vor—
bildung von den jungen Leuten, die sich dem Apothekerberuf zuwenden
wollten, verlangt worden sein. Eine Verordnung von 1555 bestimmte,
daß die Lehrjungen auf Verlangen der Apotheker von zwei Doktoren
geprüft werden sollten. Desgleichen hatten im 17. Jahrhundert auch
die „Gesellen“ bei Übernahme einer neuen Stellung, sowie diejenigen,
die eine Apotheke zu selbständiger Führung — was nicht unbedingt
nötig war — erworben hatten, ein Examen vor einem ärztlichen Aus⸗
schusse abzulegen, letztere bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts.
Auch daß im Jahre 1632 ein eigenes Apothekerkollegium in Nürnberg
gegründet wurde, scheint ihre Stellung nicht viel verbessert zu haben.
Die Apotheken waren seit 1442 sämtlich einer alljährlich vorzu—
nehmenden Schau unterworfen, die von zwei Ratsherren, einer Anzahl
rzte, seit 1392 Mitgliedern des Collegium medicum, und einem Aich—
neister, der die Apothekengewichte — das Nürnberger Medizinalgewicht
wurde nachmals berühmt — zu prüfen hatte, besorgt wurde. Daß
die Visitationskommission nicht immer alles zur Zufriedenheit fand,
ergiebt sich aus den in den Ratsbüchern verzeichneten Strafen, wonach
z. B. 1529 einem Apotheker die „apoteckerei und artznei“ überhaupt
herboten wurde. Fortwährend wiederholen sich in den Visitations—⸗
brotokollen die Klagen der Apotheker über die Beeinträchtigungen, die
ihnen durch das marktschreierische Auftreten von Quacksalbern, durch
Zuckerbäcker, (diese bereiteten Syrupe, „eingemachte Zucker“ und andere
Säfte und verkauften sie auch wohl als Lebenselixire), Wasserbrenner
ind breunerinnen, Kräuterweiber u. a. m. zugefügt würden. Die Ärzte
scheinen keine besondere Veranlassung gefühlt zu haben, den Apothekern
zu helfen, wohl aber nahmen sie in die neue Medizinalordnung von
1592 Beftimmungen auf, durch die die Überwachung der Apotheker
durch die Arzte noch verschärft wurde. Vielleicht wurde das gegen⸗
seitige gereizte Verhältnis ein besseres, seitdem im Jahre 1647 die
Apothekenbesitzer sich zusammenthaten, abwechselnd Jahr um Jahr die
Visitationskommission mit einer festlichen Mahlzeit zu bewirten, eine
Sitte, die, so lange die Spitalapotheke städtisch gewesen war, dem