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Städten bestellt. Gewöhnlich nannte man sie „Scharwächter.“ Wie
viele ihrer gewesen, ist uns nicht bekannt, in einem „Amtsbüchlein“
vom Jahre 1516 werden sechs Nachtwächter unter dem Rathaus auf⸗
geführt. Vier und zwar in jeder Pfarre zwei, mußten, der eine vor,
der andere nach Mitternacht, jede Stunde einmal an der äußeren Stadt—
mauer entlang gehen von einem Wasser bis zum andern, um etwaige
Beschädigungen an der Mauer oder das verbotene heimliche Ausbessern
der Häuser, die der Mauer zu nahe standen, zu verhüten.
Einen Ruhmestitel in der inneren Geschichte unserer Stadt bildet
die Sorge für das Feuerlöschwesen. Die Nürnberger Feuerordnungen
reichen in eine sehr frühe, Zeit zurück. Einiges davon stammt wohl
schon aus dem 13. Jahrhundert. Bis in die kleinsten Einzelheiten
gehen die Bestimmungen des „Feuerpüchels“ vom Jahre 1449, dag
also zu einer Zeit abgefaßt wurde, als der drohende Krieg mit dem
Markgrafen die Gefahr einer Brandstiftung näher legte. Ein in der
Nacht auskommendes Feuer setzte die ganze Stadt in Bewegung. Den
Ausbruch eines solchen hatten die Scharwächter sofort den Viertel—
meistern, in deren Revier der Brand auskam, sowie den „Hauptleuten
über das Feuer“ oder „Feuermeistern“ zu melden. Von letzteren gab
es anfangs vier, zu denen später noch zwei hinzukamen. Das Amts⸗
büchlein von 1516 führt sogar neun „Feuerherren“ auf, die sämtlich
Mitglieder des engeren Rats waren. Diese, sowie die Viertelmeister,
hatten sich sofort auf die Brandstätte zu begeben. Aber auch den re—
gierenden Bürgermeistern mußten die Scharwächter auf der Stelle den
Ausbruch eines Feuers mitteilen. Gewöhnlich blieben sie in ihren Häusern,
stets aber mußten sich einige Stadtknechte dahin begeben, um etwaige
Befehle abzuwarten. Die Bürger merkten die Gefahr wohl zumeist
erst, wenn die Glocken auf den Türmen St. Sebald und zu Lorenzen
Sturm läuteten oder auf anderen Türmen von den Wächtern geblasen
wurde. Nun gab es ein Laufen und Rennen in allen Straßen. Brennende
Fackeln, die angezündeten Laternen an den Eckhäusern verbreiteten eine
ungewohnte, unheimliche Helle. Sofort auf der Feuerstätte zu erscheinen
verpflichtet waren die gemeinen Frauen ()*), alle Ablader und Schröter,
die Knechte in der Wage und die zu Löschmeistern angenommenen
16 Zimmerleute mit Beilen und Ärten, sowie 8 (später 16) Maurer,
alle Meister, dazu die Bader mit ihrem Gesinde und ihren Kübeln
und Wasserschäffern. Die Löschgeräte der Stadt hatte der Baumeister
und im Besonderen der Schaffer und Anschicker auf der Peunt unter
sich, der sich gleichfalls sofort nach der Brandstelle zu verfügen und
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) In den späteren Ordnungen werden sie nicht mehr erwähnt.