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Gesundheitswesen und Jugendpflege
1. Städtisches Wächnerinnenheim.
Allgemeines. Im Berichtsjahre sind 1638 Frauen aufgenommen worden. Geboren wurden
1657 Kinder, davon 844 Knaben und 813 Mädchen. Hierunter befanden sich 21 mal Zwillinge. Tot—
geburten waren 50 zu verzeichnen.
Durchschnittlich waren im Heim 48 Wöchnerinnen anwesend. Der Höchststand mit 68 war am
19. Juli 1926, der niedrigste mit 33 am 8. Dezember 1926 zu verzeichnen.
Die Wöchnerinnen verbleiben in der Regel 10 Tage im Heim. Verpflegstage sind 16 952 an—
gefallen.
An Operationen wurden vorgenommen: 58 große und 202 mittlere, sowie eine große Anzahl
von kleinen, wie Dammnähte, Extraktionen, Behandlungen von atonischen Blutungen. Eklampsiefälle
lamen 12 in Behandlung.
Die ärztliche Leitung lag in den Händen des Oberarztes Dr. Gänßbauer, dem ein Assistenz—
ind ein Volontärarzt zur Seite standen. An Pflegepersonal waren vorhanden: 1 Oberin, 7 Hebammen,
ständige Pflegerin, 455 Aushilfspflegerinnen, 5 Schülerinnen. Die Verwaltungs- und Kassen—
geschäfte wurden von der Verwaltung des Sebastianspitals mitgeführt. Das Wöchnerinnenheim
empfing die Kost aus der Küche des Sebastianspitals; außerdem wurde auch in der Dampfwäscherei
die Wäschereinigung für jenes vorgenommen.
Verpflegslosten. Am 1. April 1926 wurden die Verpflegskosten in folgender Weise erhöht:
Für Personen aus Kreisen mit einem Familieneinkommen von über monatlich 300 RA
oder über wöchentlich 75 RAA: täglich 7,50 R-A, außerdem ein Pauschale von 25 Ret für
Entbindung, Medikamente und ärztliche Versorgung.
Für Personen aus Kreisen mit einem Familieneinkommen von über monatlich 150 RAA bis
300 RA oder über wöchentlich 37 bis 75 R-A: täglich 6 RAA, außerdem ein Pauschale von
25 RoA für Entbindung, Medikamente und ärztliche Versorgung.
Für Personen mit einem Einkommen bis zu monatlich 150 R oder wöchentlich 37 RA:
äglich 4,50 RoA, außerdem ein Pauschale von 25 R-A für Entbindung, Medikamente und
irztliche Versorgung.
Für Auswärtige: täglich 11 RAc; hierin ist der Betrag für Entbindung, Medikamente usw.
enthalten.
Wer in ein 10, 2- oder 3bettiges Zimmer gelegt zu werden wünscht, ohne daß dies der Ge—
undheitszustand der Wöchnerin gebietet — darüber entscheidet der dirigierende Arzt —,
nuß stets die vollen, unter Ziffer 1 angegebenen Verpflegskosten und das Pauschale bzw.
den unter Ziffer 4 angeführten Satz, außerdem eine besondere Vergütung von täglich 4 RA
für 1bettiges Zimmer, täglich 3 R-A für einen Platz in einem 2bettigen und 2.50 R.-A für
einen solchen in einem 3bettigen Zimmer entrichten.
Für Operationen werden besondere Gebühren erhoben, und zwar: für größere 60 R, für
mnittlere 30 RA, für kleine 12 RA.
Verabreichter Alkohol (Wein, Kognak, Sekt) wird gesondert berechnet.
Ein- und Austrittstag werden als ein Verpflegstag berechnet.
Dem dirigierenden Arzt des Wöchnerinnenheims ist gestattet, von Wöchnerinnen, die
auf besonderen Wunsch in einem 1-, 2- oder 3bettigen Zimmer unteraebracht sind, folgende
Sondergebühren zu erheben:
a) Wenn sie in Nürnberg wohnen und ein steuerpflichtiges Familienmonatseinkommen von
mehr als 300 RAM nachweisen:
l. für jeden erfolgten ärztlichen Besuch eine Gebühr bis 1 R.Ac, 2. für alle besonderen
ärztlichen Leistungen einschließlich Operationen eine Gebühr nach Maßgabe der staat—
lichen Gebührenordnung;
wenn sie in Nürnberg wohnen und ein steuerpflichtiges Familienmonatseinkommen von
mindestens 150300 RA nachweisen:
für jeden erfolgten ärztlichen Besuch eine Gebühr bis zu 0,50 R-c, 2. für alle be—
onderen ärztlichen Leistungen einschließlich Operationen eine Gebühr bis zu der
döchstgrenze der jeweils geltenden staatlichen Gebührenordnung;
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