Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

lene du 
Unh 
und Dh 
bin 
—T— 
lboph 
dl uß 
7— 
Unsus 
en ud 
bß 
»Albrp 
anenm 
ouni 
m Ehhp— 
dölen 
—— 
B I 
—X 
W 
erden. ) 
en öhn 
Nedef P 
V— 
»05 
most) 
r. 
s Nhp 
er Op 
set sih 
I 
n Nup 
u 
3hl 
d fsWchl 
aol 
n bh 
aun 
— 8389 — 
zekommen, wie es scheint, seitdem der Bischof von Würzburg den 
königlichen Kommissären beigegeben worden war. Zwar wurde noch 
biel hin und her geredet und eine große Zahl von Entwürfen ausge— 
arbeitet und wieder verworfen, endlich aber kam am 22. Juni eine 
‚Richtigung“ zu Stande, die folgende Bestimmungen enthielt: 
1) Um alles, was Markgraf Albrecht, Konrad von Heideck und die 
Stadt Nürnberg miteinander zu schicken haben, darum sollen sie vor dem 
römischen König „unverdingt,“ d. h. auf gütliche Ausgleichung Recht nehmen. 
2) Der Markgraf soll bis „zu außtrag des rechten“ im Besitz 
der folgenden Schlösser und Städte bleiben: Heideck, Schloß und Stadt, 
Lichtenau, Bruckberg (drei Stunden nordöstlich von Ansbach gelegen), 
Uühlfeld und Lonnerstadt (beide an der Aisch). 
3) Alle anderen Schlösser, Häuser, liegende Güter, Eigen und Lehen 
mit ihren Zugehörungen, die im Laufe des Krieges erobert worden sind, 
ollen ihren ursprünglichen Besitzern wieder zurückgegeben werden. Die— 
enigen, die ihre Lehen vor Beginn der Fehde aufgesandt hätten, sollen 
vieder zum Genuß derselben zugelassen und damit beliehen werden. 
4) Wer von dem Markgrafen Lehen trüge und diese nicht auf— 
jesandt hätte, der soll darum Recht nehmen und geben vor dem rö— 
nischen König. Es war Sitte, daß der Lehensmann, wenn er mit 
einem Herrn in Fehde geriet, diesem seine Lehen aufsandte, d. h. die 
Treue aufsagte. Unterließ er es, so wurde er als in unrechtmäßiger 
Fehde begriffen und als des Treubruchs an seinem Herrn schuldig an— 
jesehen. Es scheint dies nach beigelegtem Streit gewöhnlich die Ent— 
ziiehung der Lehen zur Folge gehabt zu haben, während wie man sieht, 
iejenigen, die zu rechter Zeit aufgesandt hatten, zwar während der 
Ddauer der Fehde ihre Lehen verloren, nach begangener Richtigung 
iber wieder damit belehnt wurden. Unter den Nürnberger Bürgern 
zefanden sich eine gute Anzahl, die Lehensleute des Markgrafen waren 
ind dieser hatte sie auch vor Beginn des Krieges mit der Stadt 
Nürnberg aufgefordert, ihm ihre Lehen aufzusenden. Wenn das von 
inigen unterlassen war, so mag wohl ihre Absicht gewesen sein, sich 
den Genuß ihrer Lehen auch während des Krieges nicht verkümmern 
zu lassen, dabei aber doch dem Markgrafen Schaden zuzufügen, häufig 
var es aber auch wohl nur die Folge von Unachtsamkeit, von der 
auch andere Herren betroffen wurden, daher auch der Rat, um den sich 
daraus entwickelnden übeln Folgen für die Zukunft vorzubeugen, in eine 
seiner Ordnungen die Worte aufnehmen ließ: „Item es ist auch wol 
in acht zu haben, ob mer gekriegt würd, wem man lehen aufsenten sölt.*) 
*) Städtechroniken, II. Bd. S. 388. Val. Waitz, deutsche Verfassungsgeschichte, 
VI. Bd. S. 73.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.