Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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(45. Fortsetzung.) 
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Zwar richtete sich diese Bestimmung, wie man sieht, nicht so wohl 
gegen den Stand als gegen die politische Stellung der Patrizier, die ja 
urnierfähig werden konnten, wenn sie sich entschlossen, ihrer Bürgerschaft 
zu entsagen, und betraf ebenso diejenigen Landadeligen, die sich in einer 
Stadt niedergelassen und daselbst das Bürgerrecht erworben hatten“) und 
auch später noch kam es gelegentlich vor, daß Patrizier mit Fürsten 
und Adeligen zusammenrannten, **) aber im allgemeinen war es eben 
der tiefinnerliche Gegensatz zwischen den Bürgern der Städte und dem 
friegerischen Landadel, der die Beschlüsse des Heidelberger Tages ent— 
sttehen ließ. Die Landedelleute hielten sich für etwas besseres als die 
handel und Gewerbe treibenden Patrizier, mochten diese auch der 
ittermäßigen Führung der Waffen ebenso kundig sein, wie jene. Und 
zaß in den häufigen Fehden zwischen den Städten und den benach— 
harten Raubrittern, nicht selten Angehörige der patrizischen Geschlechter 
mn der Spitze jener städtischen Aufgebote standen, die auszogen, die 
testen Burgen des Landadels zu brechen, trug auch nicht dazu bei, die 
eindselige Spannung zwischen Adel und Bürgern zu vermindern. 
Offenbar um die Gefahren, die daraus entstehen konnten, zu verhüten, 
sah sich der Nürnberger Rat bereits im Jahre 1362 veranlaßt, seinen 
Bürgern die Beteiligung an jeglichem Turnierspiel überhaupt zu ver— 
hieten, **) was sicherlich auch zu dem Zwecke geschah, die Hoffart der 
ungen Patrizierherren zu unterdrücken, die durch solche rittermäßige, 
gewöhnlich mit großem Aufwand ins Werk gesetzte Lustbarkeiten genährt 
*) Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft, 
II. Bd. S. 108. 
*) 83. B. im Jahre 1496 auf einem Turniere in Nürnberg, wo Markgraf 
Friedrich und die Ritter seines Gefolges mit sechs Nürnbergischen Patriziern in die 
S„chranken ritten. Vgl. Lochner im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, Jahr— 
jang 1868, Spalte 73 ff. Noch sehr viel später (im Hahre 1572) turnierten die 
lugsburger Geschlechter mit den haͤnerischen Hofiunkern. Roth v. Schreckenstein. das 
zatriziat, S. 541. 
s) Der Beschluß lautet: „Es sein ze rat worden die burger durch gemaines 
rides willen, daz fürbaz dehein burger noch sein gewalt oder sein untertan nicht 
urniren sol weder hie noch anderswo. Und wer daz ubervert, der soll ze puzz geben 
hundert pfunt heller. Actum feria quinta ante cariusprivium anno LXIIo.“ Städte- 
hroniken, Bd. J. S. 475. 
— Nriem's Geschichte der Stadt Nürnberg herausgeg. v. Dr. E. Reicke 
erscheint soeben im Verlag der Joh. Phil. Rawv'schen Buchhandlung (IJ. Braun) 
Theresienstraße 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen 
Abbildungen in ca. 25 Lieferungen à 40 Pfg., woranf wir die Leser unseres 
Blattes noch ganz besonders aufmerksam machen. D. R. 
40
	        
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