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denn unter Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechts hatten sie sie schon
früher, wie wir wissen, an diese abgetreten, worauf auch unsere Ur⸗
kunde Bezug nimmt*). Damit zugleich traten sie auch alle ihre Rechte
am Zeidelgericht, an den Zeidlern und Zeidelgütern und am Honiggeld
in Feucht, die einst für 200 Mark lötigen Silbers gleichfalls pfand—
schaftsweise in ihren Besitz übergegangen, seitdem aber auch schon öfters
an andere verpfändet worden waren (vgl. oben) an den Nürn—
berger Rat ab. Die Kaufsumme, die die Stadt für diese neuerworbenen
Rechte und Besitzungen zu erlegen hatte, betrug 120 000 Gulden. Be—
zahlt wurden davon laut der Stadtrechnung nur 113 158 Gulden, da,
wie gesagt, die Reichspfandschaft am Zoll und am Gericht bereits in den
Händen der Nürnberger war und die dafür zu zahlende Summe also
abgerechnet werden konnte. Höchst bedeutend waren übrigens die Kosten,
die der Stadt aus der Einholung der königlichen Bestätigungsbriefe
erwuchsen. Um die Habsucht des königlichen Kanzlers Kaspar Schlick
zu befriedigen, hatte die Stadt für zwei dieser Briefe nicht weniger
As 9372 ungarische Gulden zu zahlen. Um wenigstens für die Zu—
kunft in dem Besitz der Pfandschaften am Zoll⸗ und Schultheißen⸗
gericht nicht gestört zu werden, ließ sich die Stadt außerdem
noch 20 000 ungarische Gulden, die sie dem König geliehen hatte, auf
die beiden Pfandschaften schlagen, an deren Wiedereinlösung bei dem
beständigen Defizit, das in der königlichen Kasse herrschte, nun wohl
nicht mehr gedacht werden durfte. Für die bedeutenden Ausgaben, die
der Kauf ersorderte, hatte sich die Stadt schon in den Jahren vorher
durch fortgesetzten Rentenverkauf vorbereitet. Im Jahre 1427 wurden
nun wieder zwei neue Anleihen, eine 4procentige und eine õzprocentige
ausgeschrieben und dafür eine Losung erhoben. Es kam dadurch so
biel zusammen, daß die Stadt noch über die erforderliche Jahresaus—
gabe hinaus einen ganz nutzlosen Überschuß machte.**)
Einen pekuniären Vorteil hatte die Stadt von diesem Kaufgeschäft
nicht zu verzeichnen. Die Einkünfte, die laut der Stadtrechnung des
nächsten Jahres aus den verkauften Ortschaften und Mühlen einliefen,
betrugen kaum?/s Prozent der Ankaufssumme und mit der Erwerbung des
Waldes, an dem die Bürger ja schon seit lange ihre ausgedehnten
Nutzungsrechte hatten, übernahm die Stadt auch nur neue und kost—
spielige Verpflichtungen. Dagegen mußte ihr zu ihrer Sicherheit gar
sehr an dem Besitze der burggräflichen Burg gelegen sein. Zwar deren
Wiederaufbau lag nicht in ihrem Interesse, wohl aber konnte sie nun
—5 „Wann sie uns umb solche vorgeschriebene summa gülden und gelts, als
es gestanden ist, bereits bezahlt und genug gethan haben.“ S. Wölckern, Historia
Norimbergensis Diplomatica Nr. 307.
ceStuͤdlechtZniken J. S. 2800 u. 294 und X, S. 145 f.