Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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denn unter Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechts hatten sie sie schon 
früher, wie wir wissen, an diese abgetreten, worauf auch unsere Ur⸗ 
kunde Bezug nimmt*). Damit zugleich traten sie auch alle ihre Rechte 
am Zeidelgericht, an den Zeidlern und Zeidelgütern und am Honiggeld 
in Feucht, die einst für 200 Mark lötigen Silbers gleichfalls pfand— 
schaftsweise in ihren Besitz übergegangen, seitdem aber auch schon öfters 
an andere verpfändet worden waren (vgl. oben) an den Nürn— 
berger Rat ab. Die Kaufsumme, die die Stadt für diese neuerworbenen 
Rechte und Besitzungen zu erlegen hatte, betrug 120 000 Gulden. Be— 
zahlt wurden davon laut der Stadtrechnung nur 113 158 Gulden, da, 
wie gesagt, die Reichspfandschaft am Zoll und am Gericht bereits in den 
Händen der Nürnberger war und die dafür zu zahlende Summe also 
abgerechnet werden konnte. Höchst bedeutend waren übrigens die Kosten, 
die der Stadt aus der Einholung der königlichen Bestätigungsbriefe 
erwuchsen. Um die Habsucht des königlichen Kanzlers Kaspar Schlick 
zu befriedigen, hatte die Stadt für zwei dieser Briefe nicht weniger 
As 9372 ungarische Gulden zu zahlen. Um wenigstens für die Zu— 
kunft in dem Besitz der Pfandschaften am Zoll⸗ und Schultheißen⸗ 
gericht nicht gestört zu werden, ließ sich die Stadt außerdem 
noch 20 000 ungarische Gulden, die sie dem König geliehen hatte, auf 
die beiden Pfandschaften schlagen, an deren Wiedereinlösung bei dem 
beständigen Defizit, das in der königlichen Kasse herrschte, nun wohl 
nicht mehr gedacht werden durfte. Für die bedeutenden Ausgaben, die 
der Kauf ersorderte, hatte sich die Stadt schon in den Jahren vorher 
durch fortgesetzten Rentenverkauf vorbereitet. Im Jahre 1427 wurden 
nun wieder zwei neue Anleihen, eine 4procentige und eine õzprocentige 
ausgeschrieben und dafür eine Losung erhoben. Es kam dadurch so 
biel zusammen, daß die Stadt noch über die erforderliche Jahresaus— 
gabe hinaus einen ganz nutzlosen Überschuß machte.**) 
Einen pekuniären Vorteil hatte die Stadt von diesem Kaufgeschäft 
nicht zu verzeichnen. Die Einkünfte, die laut der Stadtrechnung des 
nächsten Jahres aus den verkauften Ortschaften und Mühlen einliefen, 
betrugen kaum?/s Prozent der Ankaufssumme und mit der Erwerbung des 
Waldes, an dem die Bürger ja schon seit lange ihre ausgedehnten 
Nutzungsrechte hatten, übernahm die Stadt auch nur neue und kost— 
spielige Verpflichtungen. Dagegen mußte ihr zu ihrer Sicherheit gar 
sehr an dem Besitze der burggräflichen Burg gelegen sein. Zwar deren 
Wiederaufbau lag nicht in ihrem Interesse, wohl aber konnte sie nun 
—5 „Wann sie uns umb solche vorgeschriebene summa gülden und gelts, als 
es gestanden ist, bereits bezahlt und genug gethan haben.“ S. Wölckern, Historia 
Norimbergensis Diplomatica Nr. 307. 
ceStuͤdlechtZniken J. S. 2800 u. 294 und X, S. 145 f.
	        
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