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ziehen heizzet, es sei zu veld in stet oder uff vesten oder waz man
sye tun heizzet, zu tun uff ir selbs kost und schaden.“ Gewöhnlich
brachte jeder Aussöldner einen berittenen Knecht mit und erhielt dafür
(im Jahre 1888) „von einem spiezze und zwein pferden“ (näheres darüber
unten), während der Zeit, solange er dem Rate Kriegsdienste leistete, einen
monatlichen Sold von 12 Gulden.“) Ob auch allein für die Verpflichtung,
dem Rate der Stadt jederzeit zu Gebote zu stehen, in friedlichen Zeiten ein
Jahressold gezahlt wurde, ist nicht ganz klar. Immerhin war es eine
willkommene Gelegenheit für die kriegslustigen Ritter, auf diese Weise
in einer gerechten Fehde Beschäftigung zu finden und dadurch zugleich
ihre materielle Lage zu verbessern. Und die ganze Zeit bis tief in
das 16. Jahrhundert hinein hat der Rat auch eher zu viel, als zu
wenig Angebote von solchen Herren bekommen, ja selbst Personen des
hohen und höchsten Adels, wie die Landgrafen von Leuchtenberg (1421),
ein Graf von Gleichen (1455), 1503 sogar ein Herzog von Braun—
schweig haben sich nicht gescheut, dem Rat ihre Dienste anzubieten.
Natürlich brachten diese Herren nicht etwa einen oder zwei Knechte
mit, sondern es handelte sich da schon um 100 oder gar 200 bis 800
Berittene, mit denen sie dem Rat zu dienen versprachen. Gewöhnlich
geschah es auch, daß die in der Nähe der Stadt gesessenen Land—
adligen, wenn sie Aussöldner wurden, ihre Schlösser für der Stadt
„offene Häuser“ erklärten, was natürlich im Kriegsfall von nicht zu
unterschätzender Bedeutung war.
Aber auch diese „gebundenen“ Söldner, die Aussöldner, reichten
für den Fall eines größeren Krieges, wie es der Städtekrieg von 1888
war, nicht aus, da mußte die Stadt noch besonders „geworbene“ Söld⸗
ner in ihren Dienst nehmen. Auch hier waren es einzelne Herren
oder Ritter, die mit ihren Knechten kamen, noch häufiger aber schloß der
Rat mit einem als Hauptmann bezeichneten Herrn, gewöhnlich gleichfalls
einem Adligen, einen Vertrag ab, der den Hauptmann verpflichtete, mit so
und so viel Spießen der Stadt zu dienen. So bestellte man im Jahre
1388 Herrn Engelhart von der Tann mit 22 Spießen und mit einem
„wepner“ (Wäppner, Bewaffneten zu Fuß). Darnach Hans von Steinau
mit 15 Spießen und einem Wäppner. Die Höhe des Soldes richtete
sich, wie es scheint, nach Angebot und Nachfrage. Damals erhielt ein
jeder Spieß, d. h. hier ein mit einem Spieße bewaffneter berittener
Knecht 12 Gulden, ein Wäppner 6 Gulden. Für den Spieß mit
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*) Die Zahlenangaben über die Besoldung der Söldner stammen, wie man
sieht, aus verschiedenen Jahren des ausgehenden 14. und der ersten Hälfte des
15. Jahrhunderts und können daher nicht ohne weiteres mit einander verglichen
werden, zumal es nicht immer völlig klar ist, ob alte oder neue Pfund Heller ge⸗
meint sind. Doch dürften sie wohl für unsere Zwecke genügen.