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Summe von 5200 Gulden, die sie am 10. Oktober 1391 an den
Burggrafen zu zahlen hatte.“)
So endete der Kampf zwischen den Fürsten und Städten, der
„große Städtekrieg“, unter welchem Namen er in der Geschichte fort—
lebt. Wäre der Städtebund siegreich daraus hervorgegangen, so hätte
er leicht eine derartig unabhängige Stellung gewinnen können, wie sie
schon damals die schweizerische Eidgenossenschast besaß und wie sie mit
der Zeit für diese immer weiter ausgebildet wurde. Für unser gemeinsames
Vaterland dürfen wir es wohl als ein Glück ansehen, daß Süddeutschland
— —
welch mächtige Kraft, welche Ausdauer und Rüstigkeit im Schoße ihrer
festen Mauern geborgen lag. Das Ansehen der Reichsstädte war trotz
ihres schließlichen Unterliegens gewaltig gestiegen und wie auch die neuen
Landfriedensbestimmungen zeigen, traten sie von nun an immer mehr
mitberatend und mitbestimmend fast als ebenbürtige Glieder des Reichs
den Fürsten an die Seite. Selbst neue Bündnisse blieben nicht aus, die frei—
lich nicht entfernt die Bedeutung des alten großen Städtebundes erreichten.
Ihre ausdauernde Kraft im Kampfe mit den mächtigen Fürsten
verdankten die Städte vor allem dem verhältnismäßig sehr bedeutenden
Reichtum, den sie sich namentlich durch ihren regen Handelsbetrieb
erworben hatten. Dadurch waren sie in den Stand gesetzt, ihre heimi⸗
schen Kräfte, das Leben ihrer Bürger zu schonen und ihre Heerfahrten
hauptsächlich mit geworbenen Söldnern bestreiten zu können. Freilich
die Kosten, die dies verursachte, waren nicht gering. Unser Nürnberg,
von dem der wohl kaum übertreibende Ulman Stromer behauptet, „daz
alle stet dez pundes dez krygs nicht alz vil tryben alz di von Nuren⸗
berg, di den krig tegleich und stetigs tryben“**) hat im Verlaufe des
großen Städtekrieges binnen 14 Monaten alles in allem die erkleckliche
Summe von 78466 Pfund Heller neu für Militärzwecke verausgabt,
was ungefähr dem dreifachen Werte der Gesamtausgabe des Stadthaus⸗
halts in gewöhnlichen Friedensjahren gleichkam.**2)
Wie die Politik der Stadt überhaupt, so lag auch die Leitung
des Kriegs- und Militärwesens ursprünglich und so noch wahrscheinlich
im Städtekriege von 1888 allein in der Hand des Rats. Da sich aber
die Kriegsgeschäfte mehrten und ihre Erledigung durch den Rat diesen
allzusehr in Anspruch genommen hätte, wählte man aus seiner Mitte
zuerst, wie es scheint (nach Hegel) im Jahre 1444, gelegentlich einer
kleineren Fehde, dann wieder am 3. Juli 1449, als der markgräfliche
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*) AMonumente Zollerana. Bd. V. Nr. 279 ff. und VIII Nr. 897.
*x) Städtechroniken, J.S. 46.
s**9 Ehd. S. 188.