Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Man kann die Politik Karls IV. gegenüber der Stadt und den 
Burggrafen nicht anders denn als eine höchst schwankende, ja zwei— 
deutige bezeichnen. Und dennoch möchten wir die Schuld an den 
häufigen Widersprüchen, die uns in den unter seinem Siegel ausge— 
fertigten Urkunden entgegentreten, weniger einer bewußten Doppel— 
züngigkeit der kaiserlichen Politik, als vielmehr dem gewissenlosen Sy— 
stem beimessen, das hinsichtlich der Erteilung von Privilegien von jeher 
am Kaiserhofe im Schwange war. Dies System scheint vorzugsweise 
darin bestanden zu haben, daß man sich für alle Urkunden, die von der 
kaiserlichen Kanzlei ausgingen, direkt oder mittelbar, durch Annahme 
von Geschenken, gehörig bezahlt zu machen verstand. Von Nürnberg 
insbesondere wissen wir, daß es dem Kaiser und seinen Räten bei allen 
möglichen Gelegenheiten beträchtliche Verehrungen zuwandte. Wer nur 
Geld und immer wieder Geld in den unersättlichen Schlund der kaiserlichen 
Hofkanzlei hineinsteckte, der konnte auch sicher sein, immer neue Privi— 
legien zu erhalten, in denen alle seinen Ansprüchen zuwiderlaufenden Frei— 
heiten und Rechte anderer für null und nichtig erklärt wurden. Ob 
diese Freiheiten nicht etwa eben vorher durch ein ausdrückliches Privileg 
neu bestätigt worden waren, darum scheint man sich nicht viel beküm— 
mert zu haben, geschweige denn, daß man in den Kanzleiregistern 
nachschlug, ob ein neu auszufertigendes Pergament nicht den Be— 
stimmungen einer früheren, denselben Gegenstand betreffenden, jedoch 
für eine andere Person ausgestellten Urkunde widersprach. Daher auch 
die so häufig in den Urkunden wiederkehrenden Entschuldigungen des 
Kaisers, daß er „aus Vergessenheit“ oder „weil er dessen nicht be— 
richtet gewesen“, eine Entscheidung getroffen habe, die er nach Vor— 
zeigung älterer Briefe wieder zurückzunehmen genötigt ist. 
So darf es uns auch nicht Wunder nehmen, daß Karl, von dem 
wir soeben eine Reihe beträchtlicher Gunstbezeugungen an die Burg— 
grafen verzeichnet haben, der dazu noch am 15. Juli 1866 ein neues 
Bündnis mit ihnen einging und zwischen seinen Söhnen und den 
Töchtern des Burggrafen öfters Eheverträge aufrichtete, die allerdings 
meist nicht zustande kamen — nur Karls Tochter Margareta wurde 1864 
mit Johann, dem Sohne Friedrichs V. vermählt — am 20. November 1366 
eine Urkunde erließ, in der alle Zölle und Geleite, die er in der nächsten 
Umgebung von Nürnberg irgend jemandem verliehen hätte, widerrufen 
werden. Unter den davon Betroffenen nennt er an erster Stelle den 
„edlen Friderichen, Burggrafen zu Nürnberg“, den er doch nur wenige 
Jahre zuvor in der Handhabung seines alten Geleitsrechts bestätigt 
hatte. Auch die Grafen von Wertheim und Hohenlohe und ein Herr 
von Brauneck werden mit Namen genannt. Ihnen allen wird „ernst⸗ 
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