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Um jene Zeit schickte sich König Karl zu einer Romfahrt an, die
Kaiserkrone daselbst zu erlangen. Noch bevor er seinen Zug antrat,
erteilte er durch Urkunde vom 27. September 1854 der Stadt die
Befugniß, um den Frieden zu erhalten, sich wie andere seine und des
Reichs Städte mit Fürsten, Grafen, Herren und anderen Städten zu
verbinden, eine für Nürnberg höchst wichtige Bestimmung, die noch mehr
Wert gehabt hätte, wenn sie nicht durch spätere Erlasse desselben Kaisers
zwar nicht ausdrücklich, aber doch im allgemeinen wieder widerrufen
worden wäre. Dennoch bedeutete die genannte Urkunde einen Schritt
weiter auf dem Wege unserer Stadt, die politische Gleichberechtigung
mit den fürstlichen und übrigen Ständen zu erringen.
Von Rom aus erteilte Karl am Tage seiner Kaiserkrönung, die
am ersten Ostertage (5. April 1855) in St. Peter erfolgte, und der
gewiß auch eine nürnbergische Gesandtschaft beiwohnte, der Stadt
Nürnberg nicht weniger als 15 Urkunden (nach Lochners Aufzählung),
von denen indeß mehrere wörtlich übereinstimmten und alle nur die
schon früher von Karl oder seinen Vorgängern den Nürnbergern ver⸗
liehenen Rechte und Freiheiten bestätigten. Wir brauchen sie daher hier
nicht einzeln aufzuzählen. Acht davon waren unter goldener Bulle
ausgestellt, d. h. mit einem vergoldeten Siegel versehen, die anderen
trugen nur ein Wachssiegel an einer Schnur von schwarzer und gelber
Seide. Man sieht, welch ungeheuren Wert jene Zeit auf ein solches
Stück Pergament legte, daß man sich nicht nur alle von Karl als
römischem Könige gegebenen Urkunden von dem römischen Kaiser
wiederholen, sondern daß man sie sogar doppelt, unter goldener Bulle
(was natürlich mehr Spesen für die kaiserliche Kanzlei erforderte) und
dann noch einmal unter einem einfachen Wachssiegel ausfertigen ließ.
Das Original mit der goldenen Bulle sollte geschützt werden, ja um ja
nicht eines dieser unschätzbaren kaiserlichen Originale vor Gericht oder
wo es ein Rechtshandel erforderte, vorzeigen zu müssen und sich
dadurch der Gefahr ihres Verlustes auszusetzen, ließ sich der Nürnberger
Rat noch mehrfache Vidimus (Bestätigungsbriefe) derselben von kaiser—
lichen Hofrichtern, dem Abt zu St. Egidien u. a. ausstellen, die alle
aufs sorgsamste im städtischen Archiv aufbewahrt wurden.
Am Ende des Jahres 1855 und im Anfang von 183856 war Karl
wieder in Nürnberg, um hier einen Reichstag abzuhalten. Dieser
Reichstag ist durch ein für das ganze Reich besonders wichtiges Ereignis
bezeichnet, da der Kaiser auf ihm das unter dem Namen „die goldene
Bulle“ bekannte berühmte Reichsgrundgesetz verfassen ließ. Als
der Ort, wo die ersten 28 Kapitel dieses wichtigen Gesetzes bekannt
gemacht wurden, wird noch heute das unter dem Namen „zum goldenen