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Am 19. Mai 18316 befahl Ludwig von Nürnberg aus, daß der
Markt Herrieden, den Kraft von Hohenlohe sein und des Reiches
Gegner uurechtmäßig besetzt gehabt hätte, der ein Schlupfwinkel und
eine Höhle von Räubern gewesen wäre, niedergerissen und zerstört und
nie mehr mit Gräben und Mauern umgeben werden solle, damit die
Ruine immerfort das Andenken an solche Verbrechen erhalte. Aus⸗
drücklich aber gebot der König, daß Niemand die Bürger von Nürn—
berg, die auf seinen Befehl zur Zerstörung des besagten Marktes
Herrieden Hilfe geleistet hatten, irgendwie anfeinden oder belästigen
solle. Für ihre dem König geleistete Hilfe erfuhr die Stadt noch
manche Gnade und erhielt manches wichtige Privileg, eine unmittelbare
Bnadenbezeugung ward ihr aber zu Teil als Ludwig von den bei der
Finnahme des Städtchens erbeuteten Reliquien des heiligen Deokar,
eines frommen Einsiedlers, der zur Zeit Karls des Großen gelebt hatte
und der erste Abt des Klosters zu Herrieden gewesen war einen Teil nach
Nürnberg bringen ließ. Diese Reliquien aus 89 Stücken bestehend,
wurden in einen kostbaren Sarg gelegt und in der Lorenzkirche auf—
bewahrt. Später wurde noch in einem Schwibbogen der Kirche eine
besondere Kapelle dazu erbaut und zur Ehre des Heiligen ein jähr—
liches Fest eingerichtet, das darin bestand, daß jeden Mittwoch nach
Pfingsten der Sarg von einigen eigens dazu erwählten jüngeren Rats—
herren, mit vielem Gepränge und in großer Prozession dreimal um
die Kirche herumgetragen wurde, eine Feierlichkeit, die wie alle mit dem
Heiligenkultus verbundenen, in den Zeiten der Reformation ab—
geschafft wurde.
Kraft von Hohenlohe söhnte sich später mit Kaiser Ludwig aus,
wurde in seinen ihm rechtmäßig zustehenden Besitzungen bestätigt, sogar
zum Marschall ernannt, und blieb bis an sein Lebensende (1842) einer
der treuesten Anhänger des Bayern“*).
Wie von den früheren Kaisern, erlangte die Stadt auch von
Ludwig die Bestätigung aller ihrer Rechte und Freiheiten. Sie sicherte
sich dadurch vor etwaigen Übergriffen der kaiserlichen Gewalt, wie sie
u. A. die Reichsstädte Windsheim und Weißenburg erfuhren, welche
Ludwig 1825 gegen ein Darlehen von 20000 Gulden an den Burg—
grafen von Nürnberg verpfändete. Im Jahre 1318 soll der König
der Stadt die Freiheit erteilt haben, 14 Tage nach Ostern vier Wochen
lang einen Markt zu halten und eigene Verordnungen deswegen zu
treffen. Hieraus soll die noch gegenwärtig bestehende Ostermesse ent⸗
H Val. Lochner, G. W. K. Geschichtliche Studien J. Nürnberg 1886.