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tragenen Pflichten auch das Amt hatte, über die Zeidel⸗ und Forst⸗
meister zu Gericht zu sitzen und gewisse dem Reiche gehörende Einkünfte,
wie z. B. das Honiggeld für das Reich zu erheben. Ob er damit
zugleich eine Stellung einnahm, die der des späteren Reichslandvogts
gleichkam, wofür auch der Umstand, daß das Amt nicht erblich war,
spräche, ob er auf der kaiserlichen Burg wohnte und hier das Amt
eines Kastellans verwaltete, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen.
So viel aber steht fest, daß die Butigler nach dem Jahre 1298
nicht mehr erwähnt werden. In diesem Jahre verleiht Adolf von
Nassau dem Otto Forstmeister das Recht, daß er nur vor des Kaisers
Butigler in Nürnberg vor Gericht zu stehen habe. Freilich wird
dies Recht noch 1850 von König Karl JIV. einem Nachkommen des
genannten Forstmeisters bestätigt. Es ist aber zu vermuten, daß
der Name Butigler, der hier noch einmal in der Urkunde vorkommt,
nur durch ein Versehen oder nach alter Gewohnheit stehen geblieben
ist. In Wirklichkeit scheint es vielmehr, daß am Ende des 13. Jahr—
hunderts mit dem Verschwinden des besonderen Amtes der Butigler
seine Pflichten und Rechte auf die des neu eingesetzten Reichslandvogts
übergegangen seien. Von diesem sind sie dann allmählich in der Haupt⸗
jache an den Rat der Stadt Nürnberg gekommen.
Ehe wir von dem Zeidlerwesen scheiden, wollen wir noch auf die
—DVV——— aufmerksam machen, durch die der Nürnberger
Zeidler schon äußerlich auffiel.
Über dem Eingang des Zeidelgerichthauses in Feucht sehen wir
ihn heute noch abgebildet auf einem Bienenkorbe stehend, in den
Hienen hineinfliegen, eine eigentümliche kapuzenähnliche spitze sog.
Gugelmütze auf dem Kopf, die die Ohren bedeckt und sich am Halse
zu einer Krause erweitert, in enger Tracht und engen Beinkleidern,
umgestülpten Stiefeln und lang herabfallenden Armeln, in der rechten
Hand eine Armbrust, in der lünken zwei Pfeile haltend. So mag er
ausgeschaut haben, wenn er zum Dienst des Reichs einberufen wurde.
Vielleicht streifte er auch so durch den Reichswald den Feinden seiner
Schwärme, dem Baummarder und anderem Getier nachstellend, oder
um seine Stöcke gegen räuberische Angriffe zu schützen *). I
Zum Schlusse unserer Erörterungen über den Reichswald sei
noch darauf hiugewiesen, daß der Wald für die Stadt noch insofern
von Bedeutung war, als er einen vortrefflichen Baustein lieferte. In
der älteren Zeit war der Kornberger Steinbruch, vielleicht auch der
am Reuhelberg, dem jetzigen Schmausenbuck, in Betrieb. Wenigstens
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» Mummenhoff a. a. O. S. 67.