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Jomini Regis). Sie betrug für Nürnberg von altersher jährlich
2000 Pfund Heller, wurde aͤber von Kaiser Karl IV. im Jahre 1870
wegen des schwankenden Werts der Silbermünze in 2000 Goldgulden
verwandelt. Sie war zu Martini fällig Sehr häufig geschah es,
daß die Kaiser — schon Ludwig der Bayer — bald diesem, bald jenem
ihrer Getreuen eine Anweisung auf die ganze oder einen Teil der
Reichssteuer gaben, wofür der Stadt dann Quittungsbriefe ausge—
stellt wurden, deren wir noch jetzt eine große Anzahl besitzen. Auch
Mahnungsbriefe, in denen die Nürnberger von irgend einem Edeln,
der eine derartige Verschreibung erhalten hat, an die Abführung
der Steuer erinnert werden, fehlen nicht. Bei unordentlicher Führung
des königlichen Haushalts, wie sie unter Wenzel einriß, wurde die
Steuer auch wohl auf Jahre im voraus verlangt und bezahlt. Da—
gegen bildete es eine Ausnahme, wenn, wie bei der Geburt Kaiser
Wenzels zu Nürnberg der glückliche Vater Kaiser Karl IV. „durch
solcher Freude und selde willen“, wie es in der Urkunde heißt, die
Jahressteuer erließ. Übrigens verdient es bemerkt zu werden, daß
Nürnberg mit der Königssteuer ganz besonders hoch angelegt war,
indem Augsburg nur 400, Frankfurt a. M. 500, Hall, Heilbronn,
Lübeck 600, Ulm 750, Eßlingen 800 Pfund Heller bezahlten.
Sehr theuer kamen der Stadt die so oft wiederholten königlichen
Besuche zu stehen. Nicht nur stand ihm für die Dauer seines Auf—
enthaltes das Recht zu, die verliehenen Hoheitsrechte (Regalien, nament—
lich Gericht, Münze, Zoll, Geleitsrecht u. dgl. m.) auf eigene Rech—
nung zu nehmen, nicht nur hatte die Stadt ihm und seinem Hofe
Herberge und Unterhalie zu gewähren, sondern dazu kamen noch außer⸗—
ordentliche Geschenke (propinae). Im Jahre 1877 zahlte die Stadt
für den römischen König, König Wenzel, ein besonderes Kostgeld von
1000 Gulden. Außerdem hatte sie 50 Simmer Hafer zu liefern und
Geschenke an das königliche Gefolge abzuführen in barem Gelde von
20 bis 30 Gulden, die die vornehmen Herren wie der Herzog von
Brieg ebenso wenig als des Königs Thürhüter ihre 4 Gulden anzu—
nehmen verschmähten. Mit ähnlichen Geschenken findet sich jeder könig—
liche Besuch in den Stadtrechnungen bezeichnet, wobei der gewöhnliche
Satz für den Kaiser 100 Gulden ist, auf den die geringeren für die
Kaiserin und den römischen König mit je 60 Gulden u. s. w. folgen.
Man begreift, welche Last der Stadt aus solchen häufig wiederholten
Besuchen erwuchs. Denn auch andere fürstliche Personen, an deren
Gunst der Stadt gelegen war, hatten sich gleicher Aufmerksamkeit zu
erfreuen. So heißt es in der Stadtrechnung von 1419: „Wir schankten
auch dasmals markgraf Friedrichen von Brandenburg burkgrafen zu