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gefähr‘) überein.?) Erklärt mag die geringere Zahl werden
Jurch die grössere Leistungsfähigkeit des einzelnen Be-
triebes. —-
Die Bleistiftmacher begnügen sich nun nicht damit,
in der Praxis als die alten Zunftmeister zu erscheinen,
sie wollen ihre jetzige Verfassung auch durch Satzungen
stützen, Die alte Ordnung vom Jahr 1731 besteht ja wohl
noch, allein seit ihrer Statuierung hat sich so manches
im Gewerbe geändert, das Handwerk ist zu einem ge-
schworenen geworden, den 9. Artikel hat man aufgehoben,
an die Stelle von Gesellen und Lehrlingen sind Arbeiter
und Tagelöhner getreten, Bleistiftmacher vor der Stadt
haben Aufnahme gefunden — lauter Änderungen, die in
der alten Ordnung noch keinen Ausdruck erhalten haben.
Nun wollen aber doch die wieder zünftlerisch gesinnten
Bleistiftmacher gar zu gern auf die einengenden Bestim-
mungen jener Ordnung zurückgreifen und sie stossen sich
nur an der vollständigen Veraltung manches anderen
Paragraphen, Als ein praktisches Mittel, sich aus dem
Dilemma zu ziehen, sehen sie eine Revision der alten
Ordnung an und so petitionieren sie beim Rugsamt um
die Erteilung einer neuen Ordnung, Da vereinigen sich
denn die Interessen der Bleistiftmacher mit dem Bestreben
des Rugsamts, die neuen Zustände durch Satzungen in
geregelte Formen zu bringen: das Rugsamt arbeitet nach
1) Ganz genau kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden,
weil wohl das Datum des Meisterspruchs, nicht aber der Todestag der
einzelnen Meister aufgezeichnet ist.
2) Eine Erklärung des Rugsamts vom selben Jahre (4. Okt.
5, 258a), die von zwölf im Gang befindlichen Werkstätten spricht, scheint
wohl auf Unrichtigkeit zu beruhen. Das Rugsamt will dort dar-
‘hun, dass bei der grossen Anzahl zünftiger Werkstätten die Kauf-
leute keine Veranlassung hätten, bei Stümplern ihre Bestellungen zu
machen.