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Dass gelegentlich der Neuaufnahmen wieder der alte
Wunsch der Bleistiftmacher auftaucht,*) die neuen Kollegen
in die Stadt hereinzuziehen, darf uns nicht wunder nehmen;
waren es doch innerhalb der Mauern nur mehr drei, die
das Gewerbe ihrer Vorfahren fortsetzten. Trotzdem geht
ihr Wunsch selten in Erfüllung.)
Der erste, welcher aufgenommen wird, ist ein Blei-
stiftmacher aus Sündersbühl, namens Appolt; sein Auf-
nahmegesuch war es, welches die ganze Neuerung hervor-
gerufen hatte.?)
Der nächste, der sich ihm anschliesst, ist der uns
schon bekannte‘) Wöhrder Bleistiftmacher Rögner; er ist
der fortwährenden Streitigkeiten mit dem Handwerk end-
lich müde und bittet selbst um seine Aufnahme.°) Im
nämlichen Jahre kommt noch ein dritter hinzu, Joh. Gabr
Hermann,‘) in den Gärten hinter der Veste wohnhaft.
Bis dahin muss jeder neu Eintretende noch das
Nürnberger Bürgerrecht erwerben, wenn er auch allen-
falls die Erlaubnis erhält, seinen Wohnsitz vor der Stadt
beizubehalten. Seit dem Jahr 1792 jst aber auch dies
kein notwendiges Erfordernis mehr für Erlangung des
Meisterrechts, denn es erhalten vier Bleistiftmacher aus
Steinbühl,’) ohne Bürger zu werden, den Meisterspruch,®)
I} Rugsamts-Prot. 3. Juni 1786. f. 127.
2) Rugsamts-Prot. 1. Dez. 1785. f. 300a u. 3. Juni 1786. f. 127.
3) Rugsamts-Prot. 10. Nov. 1785. f 281 ff.
t) Siehe Seite 52.
5) Rugsamts-Prot. 25. Jan. 1791. f. 23a.
6) Rugsamts-Prot. 5. Juli 1791 f. 166a. — 19. Juli 1791. f. 186.
4. Aug. 1791. f. 1978.
7) Damals noch nicht, wie heute, Vorstadt von Nürnberg.
3) Nicolaus Ziegler, 22. Mai. (f. 113a.)
vgl. 3. Juni 1786, f. 1268. — 13. Jumi 1786. f. 185a. — 16. Febr.
(792. f. 45a. — 23. Febr. 1792. f. 48.
Gg. Andreas Höhn, 22. Mai, (f. 1188.)
Sigmund Kargel, 26. Juni. (f. 147.)
Mart. Sebald Meyer. 30. Okt. (f. 281.)