Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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purg, schreiben an das handtwerck der briefmaler alhie, 
darynn er Jorgen Stern, bürger und briefmalern hie, un: 
redlich schilt, soll man den hieigen briefmalern sagen, den Stern 
ungeacht berürter schmehung, weil dieselbig nicht ausgefürt und 
solche schmehung vermug der policeiordnung one das verpotten, 
bis zu ordenlicher ausfürung zu furdern und redlich zu halten. 
526. [1581, I, 35 b] 7. April 1581: 
Auf der geschwornen deß hieigen goldschmidhandtwercks 
verlesene ansag und beschwerung zwaier störer halben zu Fürt 
ist befolhen, dieweil anno 77 den 18. septembris ein verlaß solcher 
störer halben ergangen, deß vermugens, das man denselben 
frembden störern, so sich alhie umb dise stat in Meiner Herren 
obrigkait halten, hinweck pieten, der andern halben aber, so under 
frembder herrschafft sitzen, ain gesetz zu der goldschmid ordnung 
pringen soll, dadurch allen bürgern, bürgerin und inwohnern bei 
arnster straf verpotten werde, dergleichen störer, SO ausser der 
ringkmauer ir wohnung haben, nicht zu verlegen, noch inen zu 
arbaiten zu geben, sie‘ auch weder mit gelt oder gezeug ZU 
urdern, noch für sie zu versprechen, auch nicht wahr umb wahr 
zu geben, noch von inen keuflich anzunemen, bei straf 20 h. novI1, 
welcher verlaß aber noch bißher weder zu der goldschmid ordnung 
kommen, noch auch auf dem handtwerck [36 a] angezaigt worden 
ist, soll man denselben noch zur ordnung pringen und auch dem 
handtwerck publiciren, damit sie desselben wissens haben und 
sich der störer halben darnach zu verhalten wissen. 
527. [1581, I, 40 a] 10. April 1581: 
Hainrichen Mülner, goldschmid, soll man auf künffti- 
gen sontag [16 April] ein fechtschul erlauben. 
528, [1581, I, 70 b] 20. April 1581: 
Jorgen Macken, illuministen, soll man seines un- 
gehorsams und verzuglichen verfertigens halben aines kunststücks, 
so für den churfürsten pfalzgrafen gehört, auf ein thurn füren, 
die arbait hinauf geben und droben vollendt ausmachen lassen 
und, wanns geschehen, alßdann ordenlich darauf zu red halten. 
529, [1581, II, 3 b] 28. April 1581: 
Die durch herren Jeronimussen Stromer, der artzney doctor, 
ausgeprachte kays. fürschrift unnd dann Tonas Mairs! von 
1) Kommt auf den Augsburger Goldschmiedetafeln (vgl. A. Weiß, Das 
Handwerk der Goldschmiede in Ausgsburs S. 316 ff.) nicht vor.
	        
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