Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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2869. [1617, II, 52 b] 12. Juni 1617: 
Der wißmatmaler supplication umb besserung ihrer 
ordnung sollen die rugsherren zu sich nemen und, ob ihnen zu 
willfaren, bedencken. 
23870. [53 b] Valentin Mylkusch von Gura in Schlesien, 
der mitt goldschmidszeug handlen will, ... soll man zu 
bürger annemen. 
28%1. [1617, III, 17 a] 283. Juni 1617: 
„.. Fridrich Löbsinger*!) von Nördlingen, gold- 
arbeiter, das bürgerrecht abschlagen. 
2872. [1617, III, 36 a] 1. Juli 1617: 
Deß goldschmidhandwercks supplication und beschwe- 
rung wider die störer auff ihrem handtwerck, sonderlich wider 
die goldschmid zu Schwobach, die falsche arbeit machen 
und für Nürnberger arbeit verkauffen, dann auch wider Jörgen 
Florer und deß Summerstains in der Fröschau wonhafft 
weib, die ihnen silber und gold aus den henden kauffen, sollen 
die rugsherren zu sich nemen, den Florer und die Summerstainin 
drauff zu red halten und bedencken, wie dem goldschmidhandwerck 
zu helffen und die falsche arbeit abzutreiben; ob nitt den hiesigen 
jubilirern bey einer straff zu verpieten, von den goldschmiden 
zu Schwobach nichts zu kauffen. 
28%3. [37 b] Den geschwornen deß kupferschmidhand- 
wercks soll man der rugsherren bedencken gemes anzeigen, 
Meine Herren können dem jungen Hannß Pfeffer nitt ver- 
wehren, das alte kupfer, soviel er dessen zu seiner gießarbeit 
bedürfftig, zu kauffen, wie es dann andern glockengiessern 
[38 a] und rothschmiden auch frey sey, doch woll man ime 
und seinem vatter, dem zeugmaister, verpieten, das sie mitt dem 
alten kupfer keinen furkauff treiben, noch ettwas davon unVver- 
arbeitet wider hingeben und solchs den kupferschmiden nitt aus 
den henden kauffen. Das soll man auch dem zeugmaister und 
seinem sohn also anzeigen und ihne dahin vermahnen, das er, 
soviel muglich, ausserhalb der statt von frembden orten das alte 
kupfer an sich bringe, damitt soviel desto mehr dem hiesigen 
kupferschmidhandwerck zu gutem kumme. Man soll auch dem 
1\ Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 708 (zwischen 1586 und 1620). Sein und 
seines Bruders Toachim Grab auf dem Tohanniskirchhof. Vgl. Trechsel Ss. 853.
	        
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