Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Maria Seldin die gebettene fürschrifft an den rath zu 
Franckfurt gegen Heinrich Knopf mittheilen. 
2748. [1615, XI, 58 b] 8. Februar 1616: 
jacob Feldwach, goldschmid, auff bewerung der 
maisterstück ... zu bürger annemen ... 
2749. [1615, XI, 61 b] 9. Februar 1616: 
Nachdem Christoff Labenhofer, wirth zum Ochsenfelder, 
D. Reinesium umb 240 f., und Hans Strauch, maler, umb 
5 ducaten beclagt [Labenhofer und Strauch klagen offenbar 
gegen den D. R.] soll man ihn, biß er bezalt, auff einen thurn 
>der in die eisen gehen lassen. 
2750. [1615, XI, 65 b] 10. Februar 1616: 
D. Reinesio soll man feder und dinten und freyen zudritt 
auff dem thurn gestatten, aber, Christoff Tetzels sohn zu ime 
zu sperren, ablainen. 
Es folgen noch einıge weitere Ratsverlässe über diesen 
Gegenstand. 
2751. [1615, XII, 12 a] 19. Februar 1616: 
Uff Magdalena, Hannsen Caesars, wappenstain- 
schneiders, ehewirtin, supplication, ihren mann, der wegen 
Aainrich Heanckelmans kinder vormundschafft halben in die eisen- 
verhafft geschafft worden, derselben zu erlassen, ist befohlen, ihr 
Jeronymus Krausen alß Magdalena Henckelmennin curatoris gegen- 
Dericht vorzulesen [12 b] und darauff anzuzeigen, wann ihr mann 
der verhafft wolle ledig werden, mög er sich mitt dem curatorn 
ordenlicher weis berechnen und deß rests halben ime annembliche 
weg machen. 
Es folgen noch einıge weitere Ratsverlässe über diesen 
Tegenstand. 
2732, [1615, XII, 37 a] 28. Februar 1616: 
Deß raths zu Franckfurt intercessionschreiben für 
Heinrich Knopf wegen deß auff anhaltung Maria Seldin vom 
herren stattrichter ausgegangenen subsidialschreibens pro facienda 
sxecutione soll man sampt der ganzen handlung dem herren 
consulenten, mitt dessen rath die appellation abgeschlagen, zu 
bedencken zustellen. 
2753. [1615, XII, 53 b] 4. März 1616: 
. . Valentin Heilman .. von Hammelberg und Hanßen
	        
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