Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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herren D. Burkhards und der rugsherren bedencken gemes nach- 
folgenden beschaid eröffnen: Auff den abermals eingefallenen stritt 
zwischen dem gürtlerhandwerck an einem und den zinen ge- 
schmeid- und knöpfgiessern alhie am andern theil lest es ein 
Ehrnvester Rath der geschmeid- und knöpfgiesser ferners ein- 
kummenen supplicirens ungeachtet bey dem hiebevorn den 
19ten novembris decretirten, den 22te" hernach publicirten beschaid 
allerdings bewenden, alein wollen ihre hrl. aus sonderbarer ver- 
zunst den beeden eltisten geschmeidgiessern, Eraßmo Spring- 
inklee”) und Cunrad Schauer bewilligt und erlaubt haben, 
das ein yeder einen jungen zum gehülffen seiner kunst und [5 a] 
arbeit halten möge, doch das solchs der gürtler ordnung und 
ihrem handwerck sonsten unabbrüchig und unnachtheilig, den 
beden jungen auch ins künfftig auff ihr wolhalten mehr nitt zu- 
gelaßen sey, alß die freye kunst deß geschmeidgiessens, so viel 
ins gürtlerhandwerck nitt trifft, auff ihren aintzigen leib ohne 
haltung und furderung andrer personen zu treiben. Ingleichen ist 
auch Barthl Danbach auff sein instendiges anhalten und bitten 
die vergunst geschehen, das er für sich alein die noch übrige zeit 
seins lebens das zinen geschmeidgiessen und dockenwerk-machen 
treiben möge. 
23668. [1614, IV, 21 a] 28. Juli 1614: 
Hainrich Ulrich, kupferstecher zu Wien, soll man 
durch Elias Olhafen, losungschreiber, berichten lassen, was für 
päbstische kupfer unter seinen kupfern verhanden, mit vertröstung, 
wann er das bewuste buch herauff schicke, das man ime hingegen 
attliche kupfer woll hinab schicken, ihne aber dabey ermahnen, 
bedacht zu sein, wie er Meine Herren und die Wandereisin be- 
zalen wolle. 
2669. [1614, IV, 25 b] 29. Juli 1614: 
Dem stattgericht soll man befehlen, ihr verfaßtes urthl in 
sachen Regina Hornin von Augspurg gegen Paulus Wolff- 
hard?%, goldschmid, zu publiciren, und ime nachmals die un- 
zuchtstraff aufflegen, doch ime zeit geben, biß er die maisterstück 
yefertigt. Soviel aber sie belangt, die herren hochgelehrten ver- 
') Ein Siegelgraber dieses Namens wird von Baader in Zahns Jahrbüchern 
1, 249 zum Jahre 1581 angeführt. 
2) Im Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 680 (zwischen 1586 und 1620) als 
Silberarheiter.
	        
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