Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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/[so!] oder ein Niderlender oder Walon sey, auch welcher religion 
er zugethan; und widerbringen. 
2639. [1613, XIII, 48 a] 31. März 1614: 
Joachim Löbsinger, holgiesser und goldarbeiter, 
soll man der rugsherren bedencken gemes zu den maisterstücken 
kummen lassen, und weil die rugsherren dafür halten, das das 
unlangst gemachte neue gesetz, das ein handwercksgesell, der sich 
vor erlangtem maisterrecht verheuratet, darzu nitt mehr zugelassen 
werden soll, gar zu scharff sey, sein sie angewisen, wann ihnen 
fäll furkummen, in denen zu dispensiren sein möchte, solche an 
Meine Herren zu bringen, auch [48 b] ihr bedencken wegen deß 
zeugmaisters sons zu befurdern. 
2640, [1613, XIII, 50 a] 1. April 1614: 
Barthl Dambachs, geschmeidgiessers, supplication 
umb zulaßung deß kleinen zingießwercks und der gürtler gegen- 
bericht soll man den rugsherren zustellen und ihnen zusprechen, 
wann es: umb ein geringes zu thun, im solchs zuzulassen, weil 
solch gießwerck ins gürtlerhandwerck nitt gehörig. 
23641. (1613, XII, 57 b] 4. April 1614: 
Heinrich Ulrich, kupferstechers, anwald soll man 
Barbara Wandereisin erclerung, das sie im seine kupfer 
auff caution verfolgen lassen wolle, furhalten und im dabey sagen, 
es werde der Ulrich bedacht sein müssen. wie er auch Meine 
Herren bezalen wolle. 
2642. [1613, XIV, 5 b] 8. April 1614: 
In sachen der zinen geschmeidgiesser gegen die 
gürtler ist auff der rugsherren widerbrachtes bedencken be- 
fohlen, es zwar, so viel die unterschid der arbeit belangt, bey 
6 a] jüngstem den 19. novembris deß abgewichenen jars ergan- 
genem beschaid bleiben zu lassen, der gestalt, das diejenige arbeit, 
welche den geschmeidgiessern in angeregtem verlaß zugelassen, 
eine freye kunst, wie sie bißhero gewest, verbleibe, also das keiner 
lehrjungen oder gesellen dabey gedacht werde, sonder einem yeden 
zu treiben‘ zugelassen sey, der dieselbe treiben kan, und nitt eben 
nur der yetzigen geschmeidgiesser söhn derselben fehig sein. 
2643, [1613, XIV, 12 b] 11. April 1614: 
‚= Dietrich Krieger von Hamburg, kupferstecher, 
der Meinen Herren ein stück seiner kunst presentirt, soll man 
dafür ein halb dutzet gulden verehren. 
Nuellenschr. XIL Ba.
	        
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