Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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und das seine kupfer 180 ®% halten, unter denen auch ettliche nun- 
mehr alt und nitt mehr in großer acht sein, ist befohlen, ime 
das gesuchte vorlehen abzulainen und im anzuzeigen, er soll 
Meine Herren bezalen, man werd ihne sonst durch andre [54 a] 
mittel zur bezalung anstrengen, und mög er seine kupfer ge- 
brauchen, so gut er könne. Dabey ist auch befohlen, wann er 
bezalet, räthig zu werden, was man anstatt einer verehrung 
wegen seiner jüngst presentirten schrifften abgehen ‘lassen wolle. 
2566. [1613, II, 14 a] 12. Mai 1613: 
Auff Hansen Pezoldts ansag, was am nechsten montag 
[70. Mar] abendts für ein lermen auff dem Schwabenberg von den 
schwabenwebergesellen wider seine jungen und gesellen sich 
erhoben, ist verlassen, den wirtt zur Tauben in die canzley zu 
erfordern und vermittels anglobens, auch mit bedrohung zu hören, 
wer die gesellen sein, die bey ihme gezecht und den lermen an- 
gefangen haben; und im fall er den Schwarzen auch benennen 
würdte, ihne alsobalden in das loch einziehen zu lassen, son- 
derlich aber denjenigen nachzufragen, die mit steinen geworffen 
haben; desgleichen die geschwornen zu erfordern und ernstlich 
einzubinden, das gesindt daheim zu behalten und dergleichen 
lermen zu verhüten, sonsten werde man die gesellen unredlich 
machen oder andere straff nach gelegenheit des verbrechens gegen 
ihnen furnemen. 
2567. [1613, II, 15 a] 14. Mai 1618: 
Auff des herrn paumaisters mündtliche anzaig, alß Meine 
Herren vor diesem einem frembden bildhauer‘*) die inwohnung 
alhie auff drey jar lang bewilliget, doch das er ein prob machen 
soll, damit Meine Herren sehen, was er könne, das derselbig 
nunmehr ettwas zu werck gefertiget und begere, weil er aufl 
Meiner Herren befelch solches gemacht und fast ein halb Jar 
damit zugebracht, ihme dasselbige zu bezahlen, ist herr Paulus 
Beham ersucht worden, neben gedachtem herrn paumaister mit 
zuziehung M. Jacobs [d. z. Yakob Wolfs) und anderer kunst- 
verstendiger werckleut dasselbig zu besichtigen und zu bedencken, 
was es werth und wozu es zu gebrauchen sein möchte; und 
solchen bericht wider furzulegen. 
1) Vermutlich einer der beiden Meister Hans, Bildhauer, die von Mummen- 
hoff in seinem Rathauswerk S. 119 zu diesem Jahre (1613) genannt werden.
	        
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