Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

440 
dann alle künstler alhie anzuweisen, was sie von kunststücken 
haben, solche Ihre May. und dero gemahelin sehen zu lassen, 
dabey er auch andeutung gethan, ime eine verehrung zu geben 
und von dem rath zu Franckfurt, der ihne mitt keiner ver- 
ehrung bedacht, übel geredet, ist befohlen, die bezierung deß 
schloß und rathhauses von ime zu danck zu haben und ihne 
einer verehrung zu vertrösten, das rote tuch aber ime, wo 
muglich, zu [57 a] benemen, weil solchs sonsten nitt gebreuchlich ; 
wann ers aber ye beharren würde, ettlich elen schlecht rot tuch 
kauffen zu lassen und, weil ettliche rothschmid sich albereit 
erpotten, ettliche leichter ins schloß zu lifern, welche der camer- 
furirer auff dem gang auffzuhengen vorhabens, es dabey wie 
auch bey dem befehl der künstler halb bleiben zu lassen. Und 
weil er sich selbs bey Jeronymus Braun, canzlisten, einlosirt, 
der ime eine küchen auffschlagen und für ihn und seine zugethane 
kochen lassen müssen, wie auch heut wider geschehen wirdt, ist 
befohlen, den Braun deßwegen schadloß zu halten, den furirer 
aber an die kays. köch zu weisen, weil dieselbe heut ankummen 
sollen. 
23491, [1612, III, 69 b] 7. Juli 1612: 
Jörgen Schneiders, brieffmalers, der kays. May. 
übergebne supplication, das er seine zwen sön das brieffmalen 
lernen möge und er für einen redlichen maister gehalten werde, 
sollen die rugsherren bedencken. 
3492. [1612, IV, 13 a] 13. Juli 1612: 
Uff das mündlich furbringen, das Fridrich Falcken- 
burger, maler, sich beschwert, das gestern so viel weiber und 
kinder auff die ehrenporten gelassen, sonderlich durch D. Neu- 
dörffer, der einen schlissel darzu hab, ist befohlen, ihne zur 
ansag zu weisen und D. Neudörffer darauff zu hören. 
23493. [1612, IV, 49 a] 24. Juli 1612: 
Eın weiterer Ratsverlaß uber diesen Gegenstand, Hrıer wird 
der Maler wieder Fridrich von Falckenburg genannt. 
2494. [1612, IV, 21 a] 15. Juli 1612: 
Jörgen Schneider, brieffmaler zu Wehrd, soll man 
sein begern, das er alß ein redlicher maister seine zwen söhn 
lernen möge, nochmals abschlagen und es bey vorigen beschaiden 
bewenden lassen. 
x 
al 
Di 
m 
{X 
t| 
N
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.